Russland warnt Google vor Wahleinmischung am Sonntag

Russland warnt Google vor einer Einmischung in die regionale Wahlen am kommenden Sonntag. Das Verbreiten von Videos mit Aufrufen des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny zu Massenprotesten an diesem Tag könne strafrechtliche Folgen haben.
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Russland warnt Google vor einer Einmischung in die Regionalwahlen.Foto: Christoph Dernbach/dpa
Epoch Times4. September 2018

Russland hat den US-Internetriesen Google eindrücklich vor einer Einmischung in regionale Wahlen am kommenden Sonntag gewarnt. Das Verbreiten von Videos mit Aufrufen des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny zu Massenprotesten an diesem Tag könne strafrechtliche Folgen haben, hieß es am Dienstag bei einem Treffen im Oberhaus des russischen Parlaments in Moskau.

An dem Treffen nahmen Vertreter der Zentralen Wahlkommission, der Generalstaatsanwaltschaft und der Internet-Aufsichtsbehörde Roskomnadsor teil. Deren stellvertretender Vorsitzender Wadim Subbotin beschuldigte „ausländische Internetplattformen“, russische Gesetze zu missachten und als „Sprachrohr zur Verbreitung illegaler Informationen“ zu dienen.

Die Google-Tochter YouTube sei ein „Glied in der Kette für Propaganda und antisoziales Verhalten während russischer Wahlen“. Mehr als 40 YouTube-Kanäle rufen nach seinen Worten „ständig zur Verletzung russischer Gesetze auf“.

Die Zentrale Wahlkommission schickte nach Angaben von deren Mitglied Alexander Kljukin ein Schreiben an Larry Page, den Vorstandschef des Google-Dachkonzerns Alphabet. Darin heiße es, dass Nawalny bei YouTube zu massiven Verstößen gegen das Wahlgesetz am kommenden Sonntag aufrufe.

Nawalny verbüßt derzeit eine 30-tägige Haftstrafe, weil er  wiederholt zu einer nicht genehmigten Demonstration gegen die Regierung am 28. Januar aufgerufen hatte. Erst Mitte Juni war Nawalny nach 30 Tagen Haft aus dem Gefängnis freigekommen.

Für den kommenden Sonntag rief Nawalny zu Protestkundgebungen in mehreren russischen Städten gegen die unpopulären Rentenmaßnahmen der Regierung auf. Das strenge russische Versammlungsrecht untersagt Kundgebungen ohne Zustimmung der Stadtbehörden. (afp)



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