Staatsanwaltschaft gegen Verurteilung von IWF-Chefin Lagarde

Im Prozess gegen die Chefin des Internationalen Währungsfonds, Christine Lagarde, hat sich die Staatsanwaltschaft gegen eine Verurteilung ausgesprochen. Ob die Richter der Einschätzung folgen ist noch unklar.
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Die IWF-Chefin Christine Lagarde steht wegen ihrer Verwicklung in eine Affäre um staatliche Millionenzahlungen an den Geschäftsmann Bernard Tapie vor Gericht.Foto: MARTIN BUREAU/AFP/Getty Images
Epoch Times15. Dezember 2016

Im Prozess gegen die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), Christine Lagarde, hat sich die Staatsanwaltschaft gegen eine Verurteilung ausgesprochen. Die Bedingungen dafür seien nicht erfüllt, erklärte Staatsanwalt Jean-Claude Marin am Donnerstag in Paris.

Die frühere französische Finanzministerin Lagarde steht wegen ihrer Verwicklung in eine Affäre um staatliche Millionenzahlungen an den Geschäftsmann Bernard Tapie vor Gericht.

Ob die Richter der Einschätzung der Anklage folgen, ist noch unklar. Der Prozess findet vor einem Sonder-Gerichtshof für Vergehen von Regierungschefs oder Ministern statt, die diese in Ausübung ihres Amtes begangen haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich von vornherein gegen die Eröffnung eines Verfahrens ausgesprochen. (afp)



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