Todesstrafe möglich: Kinoschütze von Aurora schuldig

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James Holmes ist von den Geschworenen für schuldig befunden worden.Foto: RJ Sangosti/Archiv/dpa
Epoch Times17. Juli 2015
Drei Jahre nach dem Amoklauf in einem Kino in der US-Stadt Aurora ist der Täter wegen zwölffachen Mordes schuldig gesprochen worden. Damit droht dem 27-Jährigen die Todesstrafe.

Die Geschworenen-Jury des zuständigen Gerichts in Centennial bei Denver lehnte es ab, ihn als psychisch krank und nicht schuldfähig anzusehen.

Holmes hatte am 20. Juli 2012 während der Premiere eines „Batman“-Films in Aurora im Bundesstaat Colorado mit einer Schrotflinte, einem Sturmgewehr und schließlich einer Pistole in das Kino gefeuert. Neben den 12 Toten verletzte er 70 weitere Menschen.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Verurteilung wegen Mordes gefordert und angekündigt, die Todesstrafe anzustreben. Die Verteidigung sah es hingegen als erwiesen an, dass Holmes psychisch krank und somit nicht schuldfähig sei.

Holmes wurde in allen 165 Fällen für schuldig befunden. Für die zwölf Toten war der 27-Jährige allein 24 Mal angeklagt, jeweils einmal wegen Mordes und einmal wegen Totschlags. Für jeden der 70 Verletzten war er noch einmal wegen versuchten Mordes und versuchten Totschlags angeklagt. Der 165. Fall war die Installation von Sprengsätzen in seiner Wohnung. In den eineinhalb Tagen hatten die Geschworenen über jeden einzelnen Fall entschieden.

Ein Strafmaß haben die Geschworenen noch nicht festgelegt. Nach dem Recht des Staates Colorado geht das Verfahren jetzt noch einmal in eine neue Runde, in der beide Seiten ihre Sichtweisen untermauern und ein Strafmaß vorschlagen können. Zu entscheiden haben letztlich wieder die Geschworenen, das Urteil kann bis zur Todesstrafe gehen. Vermutlich wird es eine Entscheidung aber erst im nächsten Monat geben.

Colorado ist einer der Staaten, in denen es die Todesstrafe gibt – allerdings ist sie quasi abgeschafft. In den vergangenen vier Jahrzehnten wurde sie nur einmal vollstreckt, 1997 gegen einen Mörder und Vergewaltiger. Dennoch steht die Kapitalstrafe nach wie vor im Rechtskatalog des Staates und kann verhängt werden.

(dpa)


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