Todesurteile wegen brutaler Gruppenvergewaltigung in Neu Delhi bestätigt

Mehr als fünf Jahre nach der brutalen Gruppenvergewaltigung einer indischen Studentin in Neu Delhi hat ein Gericht den Antrag von drei zum Tode verurteilten Tätern auf Strafmilderung zurückgewiesen. Die Studentin war nach der Tat gestorben.
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2016 wurden in Indien rund 40.000 Vergewaltigungen gemeldet. Symbolbild.Foto:  Harish Tyagi/dpa
Epoch Times9. Juli 2018

Mehr als fünf Jahre nach der brutalen Gruppenvergewaltigung einer indischen Studentin in Neu Delhi hat ein Gericht den Antrag von drei zum Tode verurteilten Tätern auf Strafmilderung zurückgewiesen. Alle drei Anträge seien am Montag abgelehnt worden, die Todesurteile blieben bestehen, sagte Verteidiger A. P. Singh vor Journalisten.

Die 23-jährige Studentin Jyoti Singh war im Dezember in der indischen Hauptstadt überfallen worden, als sie mit einem Freund Bus fuhr. Fünf Männer und ein Jugendlicher vergewaltigten die junge Frau in dem fahrenden Bus und folterten sie mit einer Eisenstange. Nach einer Dreiviertelstunde warfen die Täter die Studentin mit schweren inneren Verletzungen aus dem Bus, nach 13 Tagen starb sie in einem Krankenhaus in Singapur.

Die Tat hatte im In- und Ausland für Entsetzen gesorgt. In ganz Indien demonstrierten tausende Menschen gegen sexuelle Gewalt. Die Regierung reagierte mit einer Verschärfung der Strafen für sexuelle Übergriffe, unter dem Druck der Öffentlichkeit führte sie die Todesstrafe für bestimmte Vergewaltigungsfälle ein.

Nach einem siebenmonatigen Prozess wurden vier der Vergewaltiger wegen Mordes, Gruppenvergewaltigung, Diebstahls, Verschwörung und „unnatürlicher Taten“ zum Tode verurteilt. Der Richter machte geltend, die tödliche Gruppenvergewaltigung falle in die „seltenste der seltenen Kategorien“ von Verbrechen, die die Verhängung der Todesstrafe rechtfertigten.

Die vier Männer beteuern aber weiterhin ihre Unschuld und fochten das Urteil mehrfach an. Dem nun verhandelten Antrag schloss sich einer von ihnen jedoch nicht an.

Den Verurteilten bleibt als letzter juristischer Schritt gegen die Todesstrafe noch ein Antrag. Außerdem könnten sie den Präsidenten bitten, sie zu begnadigen. Vollstreckt werden Todesstrafen in Indien nur selten. In den vergangenen 25 Jahren gab es vier Hinrichtungen, eine davon 2004 wegen der Vergewaltigung und des Mordes an einer 14-Jährigen.

Der mutmaßliche Anführer der Gruppe war tot in seiner Gefängniszelle gefunden worden, er soll Suizid begangen haben. Der beteiligte 17-Jährige wurde zu drei Jahren in einer Haftanstalt verurteilt und bereits wieder freigelassen.

2016 wurden in Indien rund 40.000 Vergewaltigungen gemeldet. Nach Einschätzung von Aktivisten ist das aber nur die Spitze des Eisberges, da viele Opfer aus Angst vor den Tätern und sozialer Ausgrenzung vor einer Anzeige zurückschreckten. (afp)



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