Trumps Einreiseverbot: Auswärtiges Amt informiert über Ausnahmeregelungen – Keine US-Reisen für deutsche Doppelstaatler möglich

Ausgenommen von dem US-Einreiseverbot seien unter anderem Inhaber diplomatischer Visa, Nato-Visa sowie bestimmter Visa für Reisen zur UNO und für Mitarbeiter internationaler Organisationen, teilte das Auswärtige Amt am Dienstag in den Reisehinweisen auf seiner Webseite mit.
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Deutschland Flagge (l), die Flagge der USA (m) und die EU-Fahne.Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP/Getty Images
Epoch Times31. Januar 2017

Das Auswärtige Amt in Berlin hat vier Tage nach dem von US-Präsident Donald Trump verhängten Einreiseverbot für Bürger mehrerer muslimischer Länder über Ausnahmeregelungen informiert.

Ausgenommen von dem Dekret seien unter anderem Inhaber diplomatischer Visa, Nato-Visa sowie bestimmter Visa für Reisen zur UNO und für Mitarbeiter internationaler Organisationen, teilte das Auswärtige Amt am Dienstag in den Reisehinweisen auf seiner Webseite mit.

Der US-Präsident hatte am Freitag per Dekret angeordnet, dass Bürger der sieben mehrheitlich muslimischen Länder Irak, Iran, Libyen, Somalia, Syrien, Sudan und Jemen für 90 Tage keine Visa erhalten.

Die Regelung gelte grundsätzlich auch für deutsche Staatsbürger, die zusätzlich eine dieser Staatsangehörigkeiten besitzen, teilte das Auswärtige Amt weiter mit. Nach aktuell vorliegenden Informationen können diese Doppelstaatler „mit gültigem US-Visum im deutschen Pass weiterhin in die USA einreisen“. Die letztliche Entscheidung „trifft jedoch der jeweilige US-Grenzbeamte am Flughafen gegebenenfalls nach einer zusätzlichen Befragung; mit einer Zurückweisung muss also gerechnet werden“, so das Auswärtige Amt.

Deutsche Doppelstaatler mit einer weiteren Staatsangehörigkeit aus einem dieser Länder ohne gültiges Visum könnten nach derzeitigem Stand „hingegen nicht reisen, da sie derzeit kein Visum bei der zuständigen US-Vertretung beantragen können“. Verbindliche Auskünfte über die Reichweite und Dauer der von Trump verkündeten Maßnahme könnten nur die Botschaften und Konsulate der USA erteilen, so das Auswärtige Amt. (afp)



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