UN-Sicherheitsrat beschließt Sanktionsmöglichkeiten für Mali

Um das Friedensabkommen von 2015 abzusichern, hat der UN-Sicherheitsrat für das westafrikanische Mali Sanktionsmöglichkeiten beschlossen. Der Entwurf der Resolution wurde von Frankreich eingebracht.
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Ein Tiger-Kampfhubschrauber im Camp Castor in Gao. Der Bundeswehr-Einsatz in Mali gilt als der aktuell gefährlichste der Truppe.Foto: Markus Heine/heineimaging/dpa
Epoch Times5. September 2017

Der UN-Sicherheitsrat hat für das westafrikanische Mali Sanktionsmöglichkeiten beschlossen, um das Friedensabkommen von 2015 abzusichern. Mit der einstimmigen Annahme einer UN-Resolution vom Dienstag wird der rechtliche Rahmen geschaffen, um beispielsweise für bestimmte Personen Reiseverbote auszusprechen oder Guthaben einzufrieren.

Der Entwurf der Resolution wurde von Frankreich eingebracht. Einwände von Russland und Äthiopien wurden mit dem Hinweis beantwortet, dass es zunächst nicht um die Festsetzung konkreter Sanktionen gehe, sondern lediglich um den rechtlichen Rahmen für die Überprüfung von Sanktionsnotwendigkeiten.

Die Schaffung des Rahmens für Sanktionsmöglichkeiten wird von der Regierung in Bamako mitgetragen. Auf die Möglichkeit soll unter anderem bei Waffenstillstandsverletzungen, Verstößen gegen das Friedensabkommen, Angriffen auf malische Sicherheitskräfte oder Blauhelm-Soldaten, Menschenrechtsverletzungen und der Behinderung humanitärer Hilfe zurückgegriffen werden können.

Mali war nach einem Militärputsch im März 2012 ins Chaos gestürzt, mehrere islamistische Gruppierungen brachten den Norden des Landes unter ihre Kontrolle. Die ehemalige Kolonialmacht Frankreich griff im Januar 2013 militärisch ein. Sie wird inzwischen von einer UN-Mission unterstützt, an der auch die Bundeswehr beteiligt ist. (afp)

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