Klage von 21 „Klima-Kiddies“ gegen die Regierung der USA gescheitert

Ein schlechtes Omen für weitere „Klimaklagen“: Der 9. Bezirksappellationshof der USA hat entschieden, dass Gerichte nicht berechtigt sind, anderen Staatsgewalten ihre Willensbildung vorzuschreiben. Dies würde dem Grundgerüst einer freiheitlichen Verfassung widersprechen.
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Justitia. Symbolbild.Foto: iStock
Von 21. Januar 2020

Der Fall „Juliana gegen die Vereinigten Staaten“ sollte zum Musterfall für künftige Klagen gegen Regierungen und Unternehmen in aller Welt werden. Schon im Jahr 2015, vier Jahre vor dem Auftreten von „Fridays for Future“, wollten 21 Kinder die Regierung der Vereinigten Staaten auf proaktive Maßnahmen zum „Klimaschutz“ verklagen, da – so die Klagebehauptung – der Fokus der Politik auf fossile Energieträger ihre verfassungsmäßigen Rechte auf Leben, Freiheit und Streben nach Glück gefährde.

Anliegen müssen an Wähler und Abgeordnete gerichtet werden

Am Freitag (17.1.) hat der 9. Bezirksappellationshof in letzter Instanz entschieden: Die Klage wird abgewiesen. Gerichte haben, so der Obergerichtshof für die ordentliche Gerichtsbarkeit der westlichen Bundesstaaten, keine Befugnis, die Regierung dazu zu zwingen, jene Drosselung von Emissionen zu veranlassen, die die Kinder in ihrer Klage begehrt hatten.

Wie „Grist“, ein Portal für „Klima, Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit“, berichtet, hatten diese die Regierung darauf verklagen wollen, die Erwärmung der Erdatmosphäre dauerhaft auf maximal ein Grad Celsius zu begrenzen – noch ein halbes Grad unter der Empfehlung des Weltklimarates (IPCC).

Jeder Plan zur Emissionsreduktion, so hieß es in der 32-seitigen Urteilsbegründung, würde erfordern, dass Exekutive und Legislative eine Bandbreite an komplexen politischen Maßnahmen vorlegen, über die dann abgestimmt werden müsste. Deshalb, so der 9th Circuit, müssen damit zusammenhängende Anliegen nicht an Gerichte, sondern an die politischen Institutionen und an die Wähler herangetragen werden.

NGOs der „Zivilgesellschaft“ als „Arbeiter- und Soldatenräte“ der Zukunft?

Eine verpflichtende gerichtliche Anordnung an die anderen Staatsgewalten, bestimmte Maßnahmen zu treffen, würde dem Prinzip der Gewaltenteilung zuwiderlaufen. Zudem würde eine solche Maßnahme den Grundsatz des freien Mandats und damit ein Wesenselement einer freiheitlichen Demokratie außer Kraft setzen.

Vielmehr würde dieses durch eine neue Form von imperativem Mandat ersetzt, das einen gewählten Abgeordneten zwingt, in einer bestimmten Weise abzustimmen. Im Unterschied zu ursprünglichen Formen des imperativen Mandats, wie es vor allem in kommunistischen Systemen bestanden hatte, würde in diesem Fall lediglich nicht die Partei oder ein „Arbeiter- und Soldatenrat“, sondern die „Zivilgesellschaft“ mithilfe der Gerichte die Willensbildung eines Abgeordneten steuern.

Aktivistische Richterin mit abweichendem Votum

Eine Richterin im zuständigen Senat, Josephine Staton, schien eine solche Option infolge der vermeintlichen Dringlichkeit des Themas für angemessen zu erachten. Sie äußerte in einer abweichenden Stellungnahme zur Mehrheit:

„In diesem Prozess akzeptiert die Regierung als gegeben, dass die Vereinigten Staaten einen Knackpunkt erreicht haben, der eine konzertierte Antwort erforderlich macht – und schreitet weiter in Richtung Katastrophe fort. Es ist, als würde ein Asteroid auf die Erde zurasen und die Regierung schließt unsere einzigen Verteidigungsmechanismen. Indem sie versucht, diese Klage niederzuschlagen, besteht die Regierung unverhohlen darauf, die absolute und unkontrollierbare Macht zu haben, die Nation zu zerstören.“

Die Entscheidung sei ein Schlag für die jungen Aktivisten, klagt Grist. Viele von ihnen hätten „ihr Leben im Bereitschaftszustand gehalten“, um bereit zu sein für Eingabe und Zeugenaussagen.

Den Fall zu gewinnen sei jedoch nicht ihre einzige Priorität gewesen. Ein Kläger, Aji Piper, habe bereits 2018 erklärt, seine Gründe, die Regierung zu verklagen, seien hauptsächlich „moralische“. Es „geht nicht ums Gewinnen, sondern darum, das Richtige zu tun“, so der „Klimaschutz“-Aktivist.



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