Hasspostings: Justizministerium verlangt konsequentes Durchgreifen im Netz – Kritiker befürchten „Overblocking“

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Zensur bald wie in China?Foto: istock
Epoch Times20. Juni 2019

Nach dem Mord an Walter Lübcke und zahlreichen hämischen Botschaften dazu im Internet fordert das Bundesjustizministerium klares Durchgreifen gegen Hass im Netz.

„Soziale Netzwerke müssen konsequent und umfassend gegen Hassrede vorgehen“, mahnte Staatssekretär Gerd Billen in den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Donnerstag. „Sie sind verpflichtet, ihre Userinnen und User zu schützen und strafbare Kommentare zu löschen oder zu sperren.“

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das den Plattformen die Löschung entsprechender Inhalte vorschreibt, solle weiterentwickelt werden, kündigte Billen an.

Dazu werde das Ministerium „im Laufe dieses Jahres“ einen Vorschlag vorlegen. „Hier fließen Erkenntnisse aus einem breit angelegten Dialogprozess mit der Zivilgesellschaft, Behörden und Netzwerken ein.“ Details nannte Billen nicht.

Er betonte zugleich die gesellschaftliche Verantwortung für Opfer von Hass und Extremismus.

Wir müssen uns mehr um die kümmern, die täglich Zielscheibe von Angriffen im Netz und im persönlichen Alltag werden.“

Die Menschen, die sich „täglich für Meinungsfreiheit, Vielfalt, Rechtsstaat und Demokratie einsetzen, brauchen mehr Unterstützung“.

Der Kasseler Regierungspräsident Lübcke war Anfang Juni aus nächster Nähe erschossen worden; dringend tatverdächtig ist ein Mann mit rechtsextremistischem Hintergrund. Der Mord wurde in sozialen Netzwerken von rechten Akteuren teils mit Häme und Schadenfreude kommentiert.

Hass-Bekämpfung auf Kosten der Meinungsfreiheit

Kritiker des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes befürchten, dass die Netzwerke aus Angst vor Strafen eher zu viele Beiträge entfernen („Overblocking“) und somit die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird. Auch die Tatsache, dass private Unternehmen über die Rechtmäßigkeit von Äußerungen entscheiden, sorgt für Unmut.

Seit Anfang 2018 verpflichtet das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) Betreiber sozialer Netzwerke zur Löschung bestimmter Inhalte wie etwa Morddrohungen oder Volksverhetzung.

„Offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ müssen binnen 24 Stunden entfernt werden, in nicht offensichtlichen Fällen gilt in der Regel eine Sieben-Tage-Frist. Die Netzwerkbetreiber müssen entsprechende Infrastruktur aufbauen, um Beschwerden über Postings zu verarbeiten – andernfalls sind Geldbußen bis zu 50 Millionen Euro möglich.

Was „rechtswidrige Inhalte“ sind, ist im NetzDG abschließend aufgezählt. Demnach handelt es sich um Äußerungen, die einen oder mehrere von rund 20 Tatbeständen des Strafgesetzbuches erfüllen.

Dazu zählen öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Beleidigung, Bedrohung und „landesverräterische Fälschung“ – dahinter verbergen sich schwerwiegende Fälle von Falschbehauptungen. (afp/nh)



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