„Fahrstuhlgate“ bleibt ohne Folgen: Kein Bußgeld für Spahn und Buffier

Dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit anderen Kollegen aus der Politik und Medizinern dicht an dicht im Fahrstuhl gedrängt fotografiert wurde, hat keine ordnungsrechtlichen Konsequenzen. Aber feststehe, dass keine Mindestabstände befolgt worden seien, wie sie vom RKI empfohlen wurden, sagte Gießens Landrätin Anita Schneider.
Titelbild
v.l.n.r.:Krankenschwester Lena Mueller, Dr. Bjoern Kemmering, Volker Bouffier, Helge Braun, Kai Klose, Jens Spahn und Klinik-Direktor Werner Seeger von der Uni-Klinik Gießen am 14. April 2020.Foto: FRANK RUMPENHORST/POOL/AFP via Getty Images
Von 18. September 2020

Mehrere Anzeigen waren bei der Polizei in Mittelhessen eingegangen, nachdem sich in sozialen Medien Fotos mehrerer hochrangiger Politiker verbreitet hatten, die ein Journalist im Uniklinikum Gießen angefertigt hatte. Eigentlich hatten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) dort am 14. April über die aktuelle Corona-Lage Auskunft geben wollen. Am Ende war jedoch der „Fahrstuhl des Grauens“ Gesprächsthema Nummer eins.

Doch ein weiteres Nachspiel hat der gut gefüllte Fahrstuhl – in dem sich die Politiker und Mediziner dicht an dicht gedrängt befunden haben – nicht. „Der Landkreis Gießen hat als zuständige Ordnungsbehörde die Ermittlungsverfahren nach dem als ‚Fahrstuhlgate‘ in den Medien bekannt gewordenen Vorfall am Universitäts­klinikum Gießen eingestellt“, teilte der Kreis am 16. September mit.

Insgesamt neun Personen waren in den vergangenen Wochen im Rahmen der angezeigten Ordnungswidrigkeiten angehört worden, gab der Landkreis Gießen bekannt. Es galt zu prüfen, ob ein unzulässiges Verhalten im Sinne der Verordnung vorgelegen habe, das ein Bußgeld rechtfertige.

Dies sei jedoch nicht der Fall. Nach der damaligen Vorschrift sei ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht vorgeschrieben gewesen. Auch ein Verstoß, der den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt hätte, liege nicht vor. Damit fehle die Rechtsgrundlage für ein Bußgeld.

„Dennoch bleibt festzuhalten, dass die Personen im Aufzug die Empfehlung des Robert Koch-Instituts zum Einhalten von Abständen nicht berücksichtigt haben, auch wenn dies rechtlich nach der damals geltenden Verordnung keine Folgen hat“, betonte Landrätin Anita Schneider (SPD).

RKI-Studie lässt Fragen zur Infektion offen

Ob in Fahrstühlen grundsätzlich überhaupt ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, ist nicht bekannt. Eine aktuelle RKI-Analyse der Daten zu COVID-19-Fällen und -Ausbrüchen, die am 19. September erscheint, wurde vorab online veröffentlicht. Gesundheitsämter ermitteln demnach nicht nur im Rahmen der Umgebungsuntersuchung Kontaktpersonen, die sich bei dem Fall angesteckt haben könnten. Sie erfragen auch Angaben, wo sich eine Person selbst angesteckt haben könnte. Der Fahrstuhl als Ansteckungsort wurde dort nicht explizit gelistet.

Neu gemeldete COVID-19-Patienten werden vom Gesundheitsamt eingehend befragt, ob sie innerhalb der 14 Tage vor Beginn ihrer Symptome Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten und wenn ja, ob sich dieser Kontakt im Haushalt, am Arbeitsplatz oder in einer medizinischen Einrichtung zugetragen hat.

„Diese Informationen können aus verschiedensten Gründen nicht immer erhoben werden, sie liegen daher nur für einen Teil der Fälle vor“, räumt das RKI ein. Tatsächlich sei es in der Praxis für Gesundheitsämter und Betroffene oft sehr schwer, die Infektionsquelle einzugrenzen oder zu bestimmen. Von den erfassten 202.225 Fällen konnten lediglich rund ein Viertel (27 Prozent) überhaupt mindestens einem Ausbruchsgeschehen zugeordnet werden. Es folgt ein Überblick:

Sollte es wieder zu einem starken Anstieg der Fallzahlen kommen, sei die Eigenverantwortung jedes Einzelnen gefragt, stellt das RKI dar. Viele der Ausbruchssituationen seien durch eine freiwillige Kontaktreduktion vermeidbar. „Hilfreich wäre den Überblick über die eigenen engen Kontakte zu behalten, beispielsweise auch durch Führen von Listen“, lautet eine Empfehlung der Autoren der RKI-Studie.

Dies würde den Gesundheitsämtern helfen, die ansteckungsverdächtigen Personen schnell zu benachrichtigen und eine Quarantäne anzuordnen. Bei auftretender respiratorischer Symptomatik jeglicher Art wäre es hilfreich und erforderlich, dass sich dann die entsprechenden Personen sofort selbst absondern, testen lassen und physische Kontakte zu anderen so weit wie möglich begrenzen. Auch dadurch ließen sich viele der Ausbrüche vermeiden.

Dieses Vorgehen erleichtere auch den Gesundheitsämtern ihre Arbeit, erklären die Autoren der Auswertung. Dann könnten sich die Behörden darauf konzentrieren, bei den beschriebenen Infektionsumfeldern mit Gefahr einer Exposition vieler Menschen entsprechende Absonderungsgebote großzügig auszusprechen.

Wie sich die Lage im Herbst/Winter angesichts der erwartenden Erkältungs- und Grippesaison entwickelt, ist schwer einschätzbar. Eine Anhörung von geladenen Experten hatte empfohlen, die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ derzeit nicht aufzuheben. Der Bundestag ist diesem Rat in seiner gestrigen Beratung (17. September) nach einer heftigen Debatte mehrheitlich gefolgt.



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