Vom „Retter“ zum Zerstörer: Wirtschaftsexperten kritisieren Regierungspolitik

Mehrere Fachjournalisten haben deutliche Kritik an der Wirtschaftspolitik von Bund und Ländern in der Corona-Krise geübt. Symptomatisch sei die jüngste Debatte um eine Steuer für den Onlinehandel. Aber auch der Umgang mit faulen Krediten von Banken wird beanstandet.
Von 22. Dezember 2020

Nachdem bereits in der Vorwoche Politiker der SPD einen Vorstoß für eine Abgabe auf Pakete von Online-Händlern unternommen hatten, fordern dies nun auch die CDU-MdBs Andreas Jung und Christian Haase. So wollen sie die „Schieflage gegenüber dem stationären Einzelhandel“ bekämpfen, der durch den Corona-Lockdown verschärft werde.

Fachjournalisten halten diese Idee hingegen für den Ausdruck einer schon vom Ansatz her verfehlten Wirtschaftspolitik in der Krise.

Teufelskreis des Interventionismus

In seinem „Morning Briefing“ zeichnet der langjährige „Handelsblatt“-Chef Gabor Steingart das Bild eines Staates, der Bürgern und Unternehmern eigenverantwortliches Handeln nicht mehr zutraue. Stattdessen setze dieser auf eine Politik der „Rettung“, deren Folgen schlimmer sein könnten als die Folgen regulärer Firmenpleiten.

Die derzeitige Debatte über eine Sondersteuer für den Online-Handel, dessen Erträge dem stationären Einzelhandel zugutekommen sollen, illustriere einen Teufelskreis der Konzeptlosigkeit:

Der moderne Populist ist ein Interventionist, weshalb er den Bürger mit reduzierter Mehrwertsteuer erst zum Einkauf stimuliert, um den Kaufwütigen im Zuge seiner Lockdown-Politik schließlich in die Arme amerikanischer Online-Kaufhäuser zu treiben. Kaum dass dem Retter dieser Irrsinn auffällt, will er eine Online-Steuer kassieren, die er nach Abzug der Bürokratiekosten an den stillgelegten Einzelhändler weiterzuleiten verspricht.“

Am Ende, so vermutet Steingart, stehe wahrscheinlich eine Steuererhöhung oder eine inflationierte Währung, möglicherweise auch beides.

Diese Form der Politik missachte grundlegende Lehren, nach denen einst der „Vater des Wirtschaftswunders“, Ludwig Erhard, nach dem Zweiten Weltkrieg das Land wieder zum Erfolg geführt habe, so Steingart weiter. Dieser habe eine Politik der Umverteilung und des anlassbezogenen Interventionismus abgelehnt und stattdessen auf Eigenverantwortung gesetzt. Die Versuchung ökonomischer Wohltaten habe es schon damals gegeben, Erhard habe sich jedoch die Frage gestellt:

Haben sich die Verfechter solcher Thesen denn wirklich einmal überlegt, woher der Staat die Kraft und die Mittel nehmen könnte, solchen im Einzelnen vielleicht sogar berechtigten Forderungen zu entsprechen?“

Europas Wirtschaft fällt weiter zurück

Die angemaßte Retter-Rolle missachte den Drang und die Fähigkeit der von der Krise Betroffenen, aus eigenem Antrieb ihr Los verbessern zu wollen. Beschäftigte von TUI oder ThyssenKrupp würden von sich aus versuchen, einen zukunftstauglicheren Arbeitsplatz zu finden. Stationäre Einzelhändler würden sich digitalisieren, Insolvente ihr Geschäftsmodell infrage stellen. Weiterbildung und Förderungen würden die Umorientierung hin zu zukunftsfähigen Modellen erleichtern.

Stattdessen jedoch wolle die Politik durch eine Strafsteuer für den Onlinehandel Innovationen sanktionieren und den Markt mit Zombieunternehmen belasten. Auch die Kurzarbeiter-Regelungen sorgten dafür, dass Menschen unterbeschäftigt in für teures Geld aufrechterhaltenen Strukturen ihr Dasein fristeten, deren Arbeitskraft in anderen Branchen dringend gebraucht würde. Steingart resignatives Fazit:

Die Marktwirtschaft wird nicht erneuert, sie wird verformt.“

Während die USA und auch das KP-Regime in China gestärkt aus der Krise hervorgingen, verschärfe in Deutschland und Europa eine verfehlte Rettungspolitik den relativen Abstieg.

„Legaler Bilanzbetrug“: Faule Kredite müssen nicht mehr als faul behandelt werden

Einen weiteren aus seiner Sicht gefährlichen Aspekt einer möglicherweise gut gemeinten, aber im Ergebnis nicht gelingenden Wirtschaftspolitik thematisierte bereits vor einigen Wochen Claudio Kummerfeld auf dem Portal „Finanzmarktwelt“. Er nimmt Anstoß an Neuregelungen bezüglich des Umgangs mit notleidenden Krediten, wie sie die Bundesregierung bereits im Frühjahr in Geltung gesetzt hatte und die einem „legalen Bilanzbetrug“ gleichkämen.

Die geänderten Bilanzbestimmungen hätten zur Folge, dass Banken faule Kredite, bei denen sie realistischerweise nicht mehr erwarten könnten, dass die Schuldner sie vereinbarungsgemäß zurückbezahlen, nicht mehr zwingend als Verluste abschreiben müssen.

Dies wäre die übliche Vorgehensweise – mit dem Nachteil für die Banken, dass diese aus eigenen Mitteln ausgeglichen werden müssten. Zudem müssten Banken unter normalen Umständen, wenn sie Kredite stunden, ebenfalls Abschreibungen vornehmen oder Rücklagen bilden, mit denen sie entsprechend in der Zwischenzeit nicht wirtschaften könnten.

Subprime 2.0 unter Corona-Vorzeichen?

Diese Verpflichtung hob die Politik jedoch vorerst von April bis Ende September auf, was zur Folge hatte, dass Schrottkredite, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zurückbezahlt werden können, in der Bilanz gleich behandelt werden wie werthaltige. Dabei war dies eine Konstellation, auf die man in der Finanzwelt spätestens seit der Subprime-Krise der späten 2000er Jahre mit gewichtigen Gründen allergisch reagierte.

Leidtragender ist am Ende der Markt selbst: Weder andere Marktteilnehmer oder Geschäftspartner noch Beobachter, Experten oder Behörden können in einer solchen Konstellation darauf vertrauen, dass das Kreditportfolio der Banken intakt ist. Im schlimmsten Fall könnten am Ende wieder Unwägbarkeiten wie am Vorabend der Weltfinanzkrise stehen, die ihre Ursache ebenfalls in politisch gewollten Erleichterungen in der Kreditadministration von Banken hatte.

„Zweite Welle“ sorgte für Verlängerung über 31.12. hinaus

Zwar mussten die ausfallsgefährdeten Forderungen eigentlich ab Oktober wieder ordnungsgemäß verbucht werden. Da es jedoch zu einer „zweiten Welle“ der Pandemie kam, haben europäische Aufsichtsbehörde EBA und Bafin die „Reaktivierung der Leitlinien zu allgemeinen Zahlungsmoratorien“ angeordnet und damit für eine Verlängerung der Neuregelung gesorgt. Damit sei beispielsweise „ein Schuldner nicht zwingend als ausgefallen einzustufen, wenn bei einem Kredit Kapitaldienst und Zinsen in Folge des Corona-Virus gestundet werden“.

Auf diese Weise, so meint Kummerfeld, könnten Banken möglicherweise „für das Gesamtjahr 2020 massenweise Schrottkredite als vollwertige Forderung im Jahresabschluss auszuweisen, womit gigantische Verluste vermieden werden können, obwohl sie real vorhanden sind“. Dies ersparte ihnen die Mühe, Rückstellungen bilden zu müssen für Kredite, die seit mehr als 90 Tagen nicht mehr bedient würden.



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