„Herr Djokovic wird nicht in Australien gefangen gehalten, er kann jederzeit gehen“

"Er kann jederzeit gehen, und der Grenzschutz wäre dabei behilflich" - die Vorwürfe aus dem Lager von Novak Djokovic will Australiens Innenministerin nicht gelten lassen. Doch warum genau wurde dem Tennisstar die Einreise verweigert? Eine Antwort zeichnet sich ab.
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Karen Andrews.Foto: LEIGH VOGEL/POOL/AFP via Getty Images
Epoch Times7. Januar 2022

Australien Behörden haben Vorwürfe der Familie von Novak Djokovic zurückgewiesen, sie halte den Tennis-Star seit dessen Ankunft in Melbourne wie einen Gefangenen fest.

„Herr Djokovic wird nicht in Australien gefangen gehalten, er kann jederzeit gehen, und der Grenzschutz wäre dabei behilflich“, sagte Innenministerin Karen Andrews dem Sender ABC News am Freitag. Zugleich bestätigte sie zwei weitere Problemfälle im Zusammenhang mit den Australian Open, die nun vom Grenzschutz geprüft würden.

Andrews verteidigte das Vorgehen der Behörden und sagte dem TV-Kanal Seven Network, Djokovic habe es versäumt, die richtigen Informationen für seine Einreise nach Australien bereitzustellen: „Sie werden von jedem verlangt, der in das Land einreist. Wenn diese Informationen nicht bereitgestellt werden können, sind die Einreisebestimmungen für Australien nicht erfüllt.“ Bei den weiteren Ermittlungen gehe es um zwei Personen, die ebenfalls wegen der am 17. Januar beginnenden Australian Open angereist seien. Namen nannte sie nicht.

Djokovic seit Tagen in der Kritik

Eigentlich gilt in Australien die Regel, dass nur Reisende mit Impfschutz gegen das Coronavirus ins Land gelassen werden. Laut Turnierboss Craig Tiley hatten anlässlich der Australian Open 26 Profis oder Betreuer eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Bei einer „Handvoll“ von Fällen habe das auch geklappt. Titelverteidiger Djokovic ist als einziger namentlich bekannt und steht seit Tagen in der Kritik – zumal der 34-Jährige bislang nicht offengelegt hat, mit welcher Begründung ihm die Genehmigung erteilt wurde.

Der Mitte 2020 von einer Corona-Infektion genesene Serbe hat sich gegen eine Impfpflicht ausgesprochen. Als er am späten Mittwochabend (Ortszeit) in Melbourne landete, sah der Grenzschutz die Einreiseregeln in seinem Fall als nicht erfüllt an – so dass der Weltranglisten-Erste zwei Nächte in einem Hotel für Ausreisepflichtige verbringen musste, in dem auch abgelehnte Asylbewerber untergebracht sind. Djokovic hat dagegen geklagt. Ein Gericht in Melbourne will am Montag eine Entscheidung fällen.

In Australien hatte der Eindruck einer Vorzugsbehandlung für den neunfachen Australian-Open-Sieger Wut und Empörung ausgelöst – zumal selbst zahlreiche Bürger des Landes während der Pandemie lange nicht in ihre Heimat reisen konnten, weil sich Australien wegen des Coronavirus abgeschottet hatte.

Serbiens Staatspräsident empört

Im Lager des Sportlers wird dessen Fall wenig überraschend anders wahrgenommen. Djokovic befinde sich in Australien „im Gefängnis“, wetterte sein Vater Srdjan am Donnerstag in einer Pressekonferenz in Belgrad, in der er seinen Sohn zum „Freiheitskämpfer“ stilisierte. Auch Serbiens Staatspräsident Aleksandar Vucic empörte sich über „die Schikanierung des besten Tennisspielers der Welt“, Regierungschefin Ana Brnabić unterstellte den australischen Behörden politische Motive für deren Umgang mit Djokovic. Das serbische Außenministerium bat wegen des „unangemessenen und unmenschlichen Umgangs“ mit Djokovic gar den australischen Botschafter in Belgrad zum Gespräch.

Wie genau Djokovic seine medizinische Ausnahmegenehmigung erhielt und woran seine freie Einreise letztlich konkret scheiterte, ist noch immer nicht bekannt. Klar ist: Bei den Australian Open ist die Impfung erstmals bei einer Top-Veranstaltung für Tennisprofis Pflicht. Australischen Medien zufolge scheint das Problem wohl darin zu liegen, dass die Turnierleitung und der Bundesstaat Victoria, dessen Hauptstadt Melbourne ist, für Djokovic zwar eine Ausnahme zur Teilnahme an den Australian Open gewährten – diese aber nicht per se zum vorherigen Betreten des Landes berechtigt.

Einreisekriterien nicht erfüllt

Dem Vernehmen nach habe Djokovic die Ausnahmegenehmigung zur Teilnahme an dem Grand-Slam-Turnier auf Basis seiner überstandenen Corona-Infektion erwirkt, berichtete die australische Nachrichtenagentur AAP. Aus Sicht der australischen Regierung und des Grenzschutzes seien die Kriterien zur Einreise nach Australien damit aber nicht erfüllt – eine Impfung bleibe Pflicht. Deshalb sei wohl auch das Visum des Sportlers nach dessen Überprüfung durch die Behörden am Flughafen storniert worden.

Innenministerin Andrews sagte dazu bloß: „Es wird viel über das Visum gesprochen. Das Visum ist nach meinem Verständnis aber gar nicht das Problem – es sind die Einreisevoraussetzungen.“ (dpa/oz)



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