Bremen vs. DFL – Wie urteilt das Bundesverwaltungsgericht?

Wer verlässt das Bundesverwaltungsgericht als Gewinner, wer als Verlierer? Die DFL, die Stadt Bremen? Der Fall könnte aber auch zurückverwiesen werden an das Oberverwaltungsgericht. Um 11.00 Uhr wird das Urteil verkündet.
Titelbild
Das Bundesverwaltungsgericht.Foto: Jan Woitas/dpa
Epoch Times29. März 2019

Müssen Vereine demnächst für zusätzliche Polizeikosten bei den sogenannten Hochrisikospielen zahlen? Oder bleibt alles erstmal, wie es ist und eine Sache des Steuerzahlers?

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird heute sein Urteil bekanntgeben.

Um 11.00 Uhr wird der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier die Entscheidung des 9. Senats verkünden, ob ein Gebührenbescheid der Freien Hansestadt Bremen aus dem Jahr 2015 gegen die Deutsche Fußball Liga rechtmäßig ist oder nicht. Oder ob der Streitfall mit zurück an das Oberverwaltungsgericht Bremen verwiesen wird.

DIE POSITION DER DFL

Die DFL ging gegen die Entscheidung des Bremer Oberverwaltungsgerichts in Revision. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht der Heimat das SV Werder pro DFL entschieden und einen Gebührenbescheid, der mittlerweile nach zwei Reduzierungen bei gut 400.000 Euro liegt, für nicht widerrechtlich erklärt. Für die DFL, die sich überdies auch nicht für den richtigen Adressaten hält, sondern die Vereine direkt, ist der Fußball nicht der Veranlasser oder Verursacher von Gewalt und der Staat zuständig für die öffentliche Sicherheit. Auch eine Fondlösung lehnt die DFL ab.

DIE POSITION DER STADT BREMEN

Innensenator Ulrich Mäurer betonte mehrfach, dass sich die DFL mit einem Umsatz in Milliardenhöhe an den Kosten beteiligen soll. Bei dem Spiel – Werder Bremen gegen den Hamburger SV -, für den der Bescheid ausgestellt worden war, waren vor vier Jahren 969 Beamte im Einsatz gewesen. Die Bremer schilderten in der Verhandlung auch, dass aus Bremen 500 kämen, der Rest bei solchen Einsätzen müsste aus anderen Bundesländern anreisen. Auch dadurch würden weitere Kosten entstehen. Mäurer sprach bereits von einem Grundsatzurteil.

DIE REAKTIONEN NACH DER VERHANDLUNG

DFL-Präsident Reinhard Rauball wollte keine Prognose abgeben. Selbst auf eine erneute Nachfrage, hatte der 72 Jahre alte Jurist nur gesagt: „Wir sehen der Entscheidung am Freitag entgegen.“ Mäurer sagte nach der Verhandlung am Dienstag, er sei „verhalten optimistisch“.

DIE SCHWIERIGKEITEN

Deutlich wurde bei der Verhandlung, dass die genaue Berechnung der Kosten sehr schwer ist. Dabei ist zu beachten, dass es sich immer nur um die Kosten für den zusätzlichen Polizeieinsatz bei Hochrisikospielen handelt. Wo fangen diese zusätzlichen Einsätze an, zeitlich und räumlich? Auch aufgrund der immer möglichen kurzfristigen Änderungen der Lageeinschätzung können die Kosten variieren. Ein Gebührenbescheid verlangt aber nach einer Vorhersehbarkeit.

DIE MEINUNG DER DEUTSCHEN LAUT EINER UMFRAGE

Neun von zehn Deutschen sind laut einer Umfrage dafür, dass sich die Vereine oder die DFL an den Kosten beteiligen. Das hatte eine repräsentative Umfrage von Infratest Dimap im Auftrag der WDR-Sendung „Sport inside“ ergeben.

DIE MEINUNG DER GEWERKSCHAFT DER POLIZEI

„Die Polizei ist zuständig für die Gefahrenabwehr und die Strafverfolgung. Das gilt nach unserer Auffassung natürlich auch für Profifußballspiele“, erklärte der Bundesvorsitzende Oliver Malchow in einem Gastbeitrag für das Fachmagazin „Kicker“.

WAS WÜRDE EINE NIEDERLAGE DER DFL BEDEUTEN?

Selbst wenn die Bremer Recht bekommen, bedeutet es nicht automatisch, dass andere Bundesländer es ebenso machen werden und der DFL entsprechende Rechnungen schicken, die diese wiederum an die Vereine weiterleitet. Zudem könnte die DFL – ebenso wie die Stadt Bremen im Fall einer Niederlage – auch noch vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen. (dpa)



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