Ex-Leverkusener Spahic für drei Monate gesperrt

Frankfurt/Main (dpa) - Für seine Prügelattacke auf Ordner ist Fußballprofi Emir Spahic für drei Monate gesperrt worden. Dieses Urteil fällte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt/Main, wie der DFB mitteilte. Da…
Epoch Times23. April 2015
Für seine Prügelattacke auf Ordner ist Fußballprofi Emir Spahic für drei Monate gesperrt worden. Dieses Urteil fällte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt/Main, wie der DFB mitteilte.

Da sein bisheriger Club Bayer Leverkusen den Vertrag mit dem bosnischen Nationalspieler bereits aufgelöst hat, wäre Spahic in dieser Bundesliga-Saison aber ohnehin nicht mehr zum Einsatz gekommen.

Der 34-Jährige muss zudem eine Geldstrafe in Höhe von 20 000 Euro bezahlen. Das DFB-Sportgericht wertete den Vorfall nach dem Abpfiff als „Tätlichkeit“, die Sperre läuft bis zum 12. Juli. Falls der Leverkusener zum 1. Juli bei einem neuen Verein unterschreibt, wird der DFB den zuständigen Verband über die Sperre informieren. Für Länderspiele gilt die Zwangspause nicht.

Der Innenverteidiger hatte am 8. April nach dem Viertelfinalspiel im DFB-Pokal gegen Bayern München (3:5 im Elfmeterschießen) auf Ordner eingeschlagen. Dabei wurden einem Sicherheitsmann zwei Zähne ausgeschlagen. Spahic war durch ein Video entlarvt worden. Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen schwerer Körperverletzung.

Vier Tage später wurde der bis zum 30. Juni 2016 gültige Vertrag von Spahic laut einer Club-Mitteilung „in gegenseitigen Einvernehmen“ aufgelöst. Der Spieler habe die Verantwortung für sein Verhalten übernommen und ohne weitere Forderungen der Trennung zugestimmt. „Die jüngsten Erkenntnisse nach dem Vorfall ließen uns keine andere Wahl“, sagte Geschäftsführer Michael Schade damals.

Spahic selbst wurde in der Erklärung des Werksclubs mit den Worten zitiert: „Ich bedauere mein Verhalten nach dem Pokalspiel gegenüber den Ordnern meines Vereins Bayer 04 Leverkusen.“ Für dieses Verhalten entschuldige er sich bei den Betroffenen und deren Familienangehörigen.

(dpa)


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