Fadenkreuz-Plakat gegen Hopp: DFB-Gericht verhandelt

Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp wehrt sich mit juristischen Mitteln gegen heftige Beleidungen. Am Freitag beschäftigt sich das DFB-Sportgericht mit Verfehlungen von Dortmunder Fans.
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Gegenstand einer Sportgerichtsverhandlung: Das Fadenkreuz-Plakat Dortmunder Fans in Hoffenheim.Foto: Uwe Anspach/dpa
Epoch Times2. November 2018

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes verhandelt am heutigen Freitag (11.30 Uhr) über das Hass-Plakat von Dortmunder Fans gegen Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp.

In Frankfurt/Main geht es um die Vorfälle vom Bundesliga-Spiel am 22. September. BVB-Anhänger hatten beim 1:1 in ihrem Block ein großes Banner ausgerollt, das das Konterfei Hopps hinter einem Fadenkreuz zeigte. Auf zwei Spruchbändern stand in Großbuchstaben: „Strafverfahren & Hausverbote wegen beleidigender Gesänge. Was soll die Scheisse, du Hurensohn!?“

Damit und mit Schmähgesängen protestierten die Fans gegen Hausverbote von Anhängern aus ihrem Lager. Zudem richtete sich der Zorn gegen einen Strafantrag von Mäzen Hopp gegen mehr als 30 BVB-Fans nach dem Duell am letzten Spieltag der Vorsaison im Mai dieses Jahres.

Ermittelt wird gegen beide Vereine. Bei Gastgeber Hoffenheim geht es „um nicht ausreichenden Ordnungsdienst“, wie der DFB damals erklärte. Es geht dabei um die Frage: Wie konnte das riesige Banner überhaupt ins Stadion gelangen?

Die Dortmunder Führung hatte sich für das Verhalten seiner Fans entschuldigt. Als Konsequenz aus den Vorfällen hatte Hopp-Anwalt Christoph Schickhardt gefordert: „Bei solchen Vorkommnissen sollte ein Spiel in Zukunft gar nicht angepfiffen werden oder erst dann, wenn die Plakate entfernt wurden.“ Forderungen nach Punktabzügen nannte BVB-Boss Hans-Joachim Watzke „unfassbar. Ich habe bis heute nicht verstanden, wie so ein Riesen-Plakat in den Block kommen kann.“

Hoffenheims Mäzen Hopp wird seit vielen Jahren in der Bundesliga immer wieder beleidigt und wehrt sich inzwischen dagegen mit juristischen Mitteln. (dpa)



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