DFB stimmt für Fortsetzung von 3. Liga

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Linienrichter beim Fußball mit FahneFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times25. Mai 2020

Der virtuelle Bundestag des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat für die Fortsetzung des Spielbetriebs der 3. Liga ab dem 30. Mai gestimmt. 222 Delegierte stimmten am Montagnachmittag für einen entsprechenden Antrag und bestätigten damit das Vorgehen des DFB-Präsidiums. Gegen den Antrag stimmten zwölf Delegierte, 16 Vertreter enthielten sich.

Infolge der offiziellen Zustimmung zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs kam der Antrag auf einen sofortigen Abbruch der Saison in der 3. Liga, den die Fußballverbände Sachsen und Sachsen-Anhalt gemeinsam eingereicht hatten, nicht zur separaten Abstimmung. Zuvor war bereits der Antrag des Saarländischen Fußballverbandes (SFV) auf Einführung einer zweigleisigen 3. Liga zur kommenden Saison abgelehnt worden.

Spielbeginn 30. Mai

220 Delegierte stimmten gegen den SFV-Antrag, nur 18 dafür. Zudem gab es 15 Enthaltungen. Die 3. Liga nehme ihren Spielbetrieb am 30. Mai mit dem 28. Spieltag wieder auf, teilte der DFB mit. Der Rest der Saison werde durchgehend im Rhythmus englischer Wochen absolviert, enden soll die Saison mit dem 38. Spieltag am 4. Juli.

Die anschließende Relegation zur 2. Bundesliga soll bis zum 11. Juli abgeschlossen sein. Diese Rahmenplanungen seien „in enger Abstimmung mit dem Ausschuss 3. Liga“ erfolgt. Terminliche Abweichungen, beispielsweise durch etwaige Mannschaftsquarantänen bedingt, seien weiterhin möglich, so der Verband weiter.

Im Zuge des am heutigen Montag gefassten Beschlusses sei der DFB-Vorstand vom DFB-Bundestag ermächtigt worden, über weitergehende Regelungen zu entscheiden – beispielsweise für den Fall, dass im Verlauf der Saison doch noch eine vorzeitige Beendigung der Spielzeit nötig werden sollte. Dies umfasse die Festlegung der spieltechnischen Folgen eines Abbruchs, insbesondere die Regelungen über die Wertung der Spielzeit einschließlich des Auf- und Abstiegs.

Auch die Frage, wie mit den kommenden Spielzeiten zu verfahren wäre, falle nun in die Zuständigkeit des DFB-Vorstands. Er werde dabei die Empfehlungen des DFB-Präsidiums, des zuständigen Ausschusses 3. Liga sowie der Versammlung der Vereine und Kapitalgesellschaften der 3. Liga miteinbeziehen, so der DFB.

Der DFB-Vorstand sei zudem befugt, erforderliche Änderungen des Grundlagenvertrags im Zusammenhang mit der Durchführung des Spielbetriebs der Saison 2019/2020 und 2020/2021 sowie deren Auswirkungen auf folgende Spielzeiten zu genehmigen. (dts)



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