Grundsatzurteil erwartet: Sollen Fußball-Vereine die Polizeikosten bei Risikospielen bezahlen?

Wer soll Polizeieinsätze bei Fußballspielen bezahlen? Sollen sich die Vereine bei Risikospielen beteiligen? Darüber muss das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag, den 26. März, entscheiden.
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Marokko-Fußballfans in Brüssel (Symbolbild).Foto: ISSOUF SANOGO/AFP/Getty Images
Epoch Times25. März 2019

Die millionenschweren Kosten für Polizeieinsätze bei Spielen der Fußballbundesliga beschäftigen am Dienstag das Bundesverwaltungsgericht. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig prüft, ob sich die Vereine daran zumindest bei Risikospielen wie einem Derby beteiligen müssen. Hintergrund ist ein Rechtsstreit um eine Gebührenforderung des Landes Bremen an die Deutsche Fußballliga (DFL). Ein Überblick über das Verfahren und seine Bedeutung:

Das Land Bremen klagte gegen die Fußballliga

Konkret geht es um die Klage der DFL gegen einen Gebührenbescheid des Landes Bremens nach einem Nordderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV im April 2015. Der Stadtstaat verlangte von der DFL zunächst genau 425.718,11 Euro, im Verlauf des Verfahrens verringerte sich die Forderung leicht auf 415.000 Euro.

Strittig ist in dem Verfahren vor allem eine bundesweit einmalige Vorschrift im Gebühren- und Beitragsgesetz Bremens, wonach unter bestimmten Voraussetzungen eine solche Gebühr erhoben werden darf.

Der maßgebliche Paragraf vier sieht für eine „gewinnorientierte Veranstaltung“ mit voraussichtlich mehr als 5000 Teilnehmern eine Gebühr vor, wenn „wegen erfahrungsgemäß zu erwartender Gewalthandlungen“ der Einsatz „von zusätzlichen Polizeikräften vorhersehbar erforderlich wird“. Ausdrücklich vom Fußball ist dabei nicht die Rede.

Das Verwaltungsgericht Bremen gab der Klage der DFL zunächst statt. Im Februar 2018 hob allerdings das Oberverwaltungsgericht Bremen dieses Urteil auf und erklärte den Gebührenbescheid für rechtmäßig und die strittige Gesetzesvorschrift für verfassungsgemäß.

Es sei zwar Aufgabe des Staats, „die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und diese Kernaufgabe durch Steuern zu finanzieren“, entschieden die Bremer Richter. Allerdings habe der Gesetzgeber einen „weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum“ bei der Erhebung von Gebühren.

Bremen geht es um die besonders hohen Kosten bei Risikospielen

Bremen hebt vor allem hervor, dass es nur um eine Beteiligung an den besonders hohen Polizeikosten bei Risikospielen geht. Bei dem strittigen Spiel zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV waren zum Beispiel fast tausend Beamte im Einsatz.

Bei normalen Spielen mit bis zu 500 Polizisten will das Land die Kosten weiterhin tragen. Bremens Bürgermeister Carsten Sieling (SPD) warf der DFL vergangene Woche in der „Rheinischen Post“ vor, „dass nur ans Geld gedacht wird und man seine Schäfchen ins Trockene bringen will“.

Die Deutsche Fußballiga hält die Regelung im Gebühren- und Beitragsgesetz für verfassungswidrig und die entsprechenden Gebührenbescheide daher für rechtswidrig. Die DFL begründet dies unter anderem damit, dass die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit eine staatliche Kernaufgabe sei.

Es wird ein Grundsatzurteil erwartet

Es wird ein Grundsatzurteil erwartet, das über den Fall aus Bremen hinaus weitreichende Konsequenzen haben dürfte. DFL-Präsident Reinhard Rauball sprach in der „Süddeutschen Zeitung“ von einem „grundsätzlichen Rechtsproblem“. Das Vorgehen Bremens sei seines Erachtens „eine Privatisierung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“.

Rauball räumte aber auch ein, dass es natürlich auch um Geld gehe: Wenn Bremen sich durchsetzen sollte und andere Bundesländer dem Beispiel folgten, „dann reden wir von einem erheblichen zweistelligen Millionenbetrag jährlich“.

Bei einem Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht will zumindest Bremen für weitere Risikospiele in den vergangenen Jahren Gebühren einfordern. Die Gesamtkosten belaufen sich nach Schätzungen des Bremer Innenbehörde für derzeit sieben Spiele auf rund 2,3 Millionen Euro. Bislang ließ die Behörde die Bescheide aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens ruhen.

Es wird erwartet, dass nach der mündlichen Verhandlung am Dienstag bereits am Freitag ein Urteil verkündet wird. Denkbar ist, dass der Fall danach auch noch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe landet. (afp)



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