Klage gegen DFB: Spielervermittler hat in Teilen recht

Frankfurt/Main (dpa) - Im Streit um das neue Reglement für Spielerberater im Profifußball hat das Landgericht Frankfurt/Main einem Antrag auf Einstweilige Verfügung in Teilen stattgegeben, sagte ein Gerichtssprecher am 30. April. Bei der…
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Die Firma Rogon Sportmanagement klagte vor dem Landgericht Frankfurt gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB).Foto: Arne Dedert/dpa
Epoch Times30. April 2015
Im Streit um das neue Reglement für Spielerberater im Profifußball hat das Landgericht Frankfurt/Main einem Antrag auf Einstweilige Verfügung in Teilen stattgegeben, sagte ein Gerichtssprecher am 30. April.

Bei der Verhandlung hatte die Firma Rogon Sportmanagement gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB) geklagt. Der DFB hat die vom 1. April an geltenden Vorgaben vom Weltverband FIFA übernommen, viele Spielerberater sehen darin einen unzulässigen Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit.

In drei Punkten gab das Gericht unter dem Vorsitz von Richard Kästner Rogon recht. Demnach müssen sich Spielerberater, die sich beim DFB registrieren lassen, nicht den Statuten und Regeln der Fußball-Organisation unterwerfen. Außerdem befand das Gericht das Verbot von Vermittlungsprovisionen bei Spielertransfers, die sich an Ablösesummen orientieren, nicht rechtmäßig. Dies gelte grundsätzlich auch bei Zahlungen, wenn minderjährige Lizenzspieler vermittelt werden.

(dpa)

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