Winkelzüge im Verfahren gegen UEFA-Chef Platini

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UEFA-Präsident Michel Platini wurde für 90 Tage gesperrt.Foto: Ian Langsdon/dpa
Epoch Times13. Dezember 2015
Einmal tauchte Michel Platini bei der EM-Auslosung dann doch auf. Überlebensgroß auf der Leinwand. Als die UEFA die für sie wichtigsten Tore der EM-Geschichte präsentierte, war auch ein Treffer ihres suspendierten Präsidenten von 1984 beim Heimtriumph der Équipe Tricolore dabei.

War das ein schlichter Zufall oder eine geschickte Botschaft an den Franzosen, der von der Ethikkommission des Weltverbandes vorerst aus dem Verkehr gezogen bleibt und am Freitag zur wichtigen Anhörung zu den FIFA-Richtern nach Zürich muss? Das wird wohl ein Geheimnis der Zeremonienmeister der Auslosungsshow im Palais des Congrès bleiben.

Bis zum Vorabend hatte sich hartnäckig das Gerücht gehalten, Platini sei in der Stadt und habe auf eine kurzfristige Erlaubnis zur Teilnahme an der Auslosung spekuliert. Einige Medienvertreter wollten seine Frau bei der Abholung ihrer Einlasskarte gesehen haben. „Alles quatsch. Ich habe heute mit ihm telefoniert. Er ist nicht in Paris“, versicherte EM-Cheforganisator und Platini-Freund Jacques Lambert.

Es bewegt sich viel im Bereich von Vermutungen rund um den unter Korruptionsverdacht stehenden Franzosen. Seine Anwälte lieferten am Wochenende einen weiteren Beleg dafür, dass das Verfahren vor den FIFA-Ethikwächtern längst von juristischen Winkelzügen bestimmt wird. Angebliche Zitate von Ethikkommissions-Sprecher Andreas Bantel nutzten die Anwälte zu einer Breitseite gegen die formal unabhängigen FIFA-Moralwächter. „Diese Worte sind ein erheblicher Verstoß gegen die Unschuldsvermutung“, hatte es in einem Schreiben geheißen.

Der Vorwurf: Bantel soll gesagt haben, dass es Belege für Korruption durch Platini gäbe und wenn diese nicht zu beweisen seien, würden die anderen Vorwürfe ausreichen, um ihn mehrere Jahre zu sperren. Das Dementi aus der Schweiz kam umgehend. Die Worte seien so nie gefallen, übermittelte Bantel aus Zürich.

Ein genauer Blick hätte auch deutlich gemacht, dass der Vorwurf der Voreingenommenheit unschlüssig ist, da der Sprecher der Ermittelnden Kammer, die gerade einen Antrag auf Bestrafung Platinis gestellt hat, erstens von der Schuld des Beklagten überzeugt sein muss und zweitens keinen Einfluss auf die Recht sprechende FIFA-Kammer haben kann.

Fakt ist für Platini: Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat seinen Antrag auf Aufhebung seiner 90-Tage-Sperre zurückgewiesen. Ihm und dem ebenfalls suspendierten FIFA-Chef Joseph Blatter wird weiter die dubiose Zwei-Millionen-Franken-Zahlung im Jahr 2011 an Platini vorgeworfen. Laut der Fußball-Funktionäre handelt es sich aber um eine Honorarzahlung für Dienste aus den Jahren 1998 bis 2002. Blatter und Platini sollen kommende Woche vor der Recht sprechenden FIFA-Ethikkammer aussagen. Am 21. Dezember wird das Urteil erwartet.

(dpa)


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