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Kartellamt billigt Vergabe der Bundesliga-Rechte: Sky verliert Exklusivrecht

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Ein TV-Sender darf nicht mehr alle Live-Spiele der Bundesliga kaufen.

Foto: Maja Hitij/dpa

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Das Bundeskartellamt hat grünes Licht für die Ausschreibung für die Übertragungsrechte an der Fußball-Bundesliga gegeben. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) kann den Verkauf der milliardenschweren Fernsehrechte wie geplant fortsetzen. Das Bundeskartellamt hat die letzten Einwände zurückgenommen und das Vermarktungsmodell für die Vergabe der Rechte mit Beginn der Saison 2017/2018 gebilligt.
Einer Selbstverpflichtung der DFL zufolge sei es einem Bieter ab der Spielzeit 2017/18 nicht mehr möglich, alleiniger Rechteinhaber für alle Live-Spiele der Bundesliga zu werden, teilte die Behörde am Montag mit. "Solange nur ein Inhaber der Live-Rechte am Markt ist, birgt dies die Gefahr, dass der Innovationswettbewerb –insbesondere der von internetbasierten Angeboten beschränkt wird", sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Laut der Wettbewerbshüter haben DFL und Ligaverband ein sogenanntes Alleinerwerbsverbot vorgelegt. Danach darf ein TV-Sender nicht mehr alle Live-Spiele der Bundesliga kaufen. Bisher werden sämtliche Partien der Bundesliga und 2. Liga live vom Pay-TV-Sender Sky gezeigt. „Wir haben Wert gelegt auf Regelungen, die sicher stellen, dass im Ergebnis mehr als ein einziger Bieter die Live-Rechte erwirbt“, teilte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, mit.
Das Bundeskartellamt sehe es angesichts der von Ligaverband und DFL vorgeschlagenen Paketstruktur allerdings als ausreichend an, wenn künftig – je nachdem, ob alle Verbreitungswege oder nur die Internet- und Mobilfunkverbreitung umfasst seien – zwischen 30 und 102 attraktive Bundesligaspiele von insgesamt 306 Spielen zusammen mit umfassenden Möglichkeiten zur Highlight-Berichterstattung von einem alternativen Bieter erworben würden.
Aktuell ist Pay-TV-Anbieter Sky Rechteinhaber, die DFL erwartet mit der neuen Ausschreibung eine deutliche Steigerung der Einnahmen. (dpa/dts)
 

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