Kind geht weiter von 96-Übernahme aus

Vereinspräsident Martin Kind geht weiter davon aus, dass er die Mehrheit am Fußball-Bundesligisten Hannover 96 übernehmen darf.„Der Antrag steht, es ist ein sehr qualifizierter Antrag“, sagte Kind der Deutschen Presse-Agentur zu…
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Möchte bei Hannover 96 gerne die Mehrheit übernehmen: Präsident Martin Kind.Foto: Peter Steffen/dpa
Epoch Times16. Januar 2018

Vereinspräsident Martin Kind geht weiter davon aus, dass er die Mehrheit am Fußball-Bundesligisten Hannover 96 übernehmen darf.

„Der Antrag steht, es ist ein sehr qualifizierter Antrag“, sagte Kind der Deutschen Presse-Agentur zu Spekulationen, die Deutsche Fußball Liga (DFL) könne ihm die gewünschte Ausnahmegenehmigung verweigern. Die „Bild“-Zeitung hatte geschrieben, die Tendenz gehe dahin, dass die DFL Kind keine Ausnahme der 50+1-Regel gestatten will.

Die Regel schreibt vor, dass die Stammvereine der Bundesligisten die Mehrheit von ausgegliederten Kapitalgesellschaften halten müssen. Allerdings wurde in den DFL-Statuten 2011 nach einem von Kind erreichten Urteil des Ständigen Lizenzliga-Schiedsgerichts verankert, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Dafür muss ein Unternehmen oder eine Privatperson einen Verein mehr als 20 Jahre ununterbrochen erheblich gefördert haben. Dies ist bei Bayer Leverkusen, 1899 Hoffenheim und dem VfL Wolfsburg der Fall.

Laut „Bild“ gibt es daran bei Kind Zweifel. Der Geschäftsmann habe die Niedersachsen nicht in dem Maße finanziell unterstützt, dass eine Ausnahmegenehmigung gerechtfertigt sei. Zum Verhängnis könnte Kind zudem werden, dass er das Präsidentenamt bei 96, welches er seit 1997 inne hatte, in der Saison 2005/06 für eine Zeit lang ruhen ließ.

„Ich werde das nicht kommentieren“, sagte Kind dazu. Es gebe keinen neuen Stand, er gehe weiter von einer positiven Entscheidung bis Ende des Monats aus. Die DFL-Verantwortlichen wollten den Fall ebenfalls nicht bewerten. Eine Entscheidung war eigentlich bereits Ende des Jahres erwartet worden. Sollte Kind scheitern, will er vor Gericht ziehen. Dann könnte die 50+1-Regel generell fallen. (dpa)



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