Pokal-Streit: Einstweilige Verfügung teilweise aufgehoben

Der juristische Streit um den bayerischen Gegner des FC Schalke 04 im DFB-Pokal geht weiter. Das Landgericht München I hat am Mittwoch die einstweilige Verfügung von Türkgücü München „teilweise aufgehoben und abgeändert“, wie die…
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Will mit Türkgücü München noch in den DFB-Pokal: Geschäftsführer Max Kothny.Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa
Epoch Times30. September 2020

Der juristische Streit um den bayerischen Gegner des FC Schalke 04 im DFB-Pokal geht weiter. Das Landgericht München I hat am Mittwoch die einstweilige Verfügung von Türkgücü München „teilweise aufgehoben und abgeändert“, wie die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz erklärte.

Die Kartellkammer hat dem Bayerischen Fußball-Verband (BFV) aufgegeben, „die Meldung des 1. FC Schweinfurt 05 zu widerrufen und über die Meldung“ zur 1. Pokalrunde erneut zu entscheiden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, beide Streitparteien können Berufung vor dem Oberlandesgericht München einlegen.

Drittligist Türkgücü München hatte den Bayerischen Fußball-Verband wegen der Nicht-Nominierung für die erste Cup-Runde verklagt. Nach einer einstweiligen Verfügung war die Auftaktpartie des für den Wettbewerb vom BFV gemeldeten 1. FC Schweinfurt 05 bei Schalke 04 verschoben worden. (dpa)



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