Schumis Anwalt: Recht auf Info hat Öffentlichkeit nicht

Aus Sicht von Michael Schumachers Medienanwalt hat die Öffentlichkeit kein Recht auf Informationen über den Zustand des vor zwei Jahren verunglückten Formel-1-Rekordweltmeisters.
Titelbild
Michael Schumacher befindet sich nach einem mehrmonatigen Koma seit September 2014 zuhause zur weiteren Rehabilitation.Foto: Jens Büttner/dpa
Epoch Times28. Dezember 2015

„Der Unfall selbst war natürlich ein zeitgeschichtliches Ereignis, darüber durfte berichtet werden“, betonte Felix Damm in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. „Aber in dem Moment, wo die Phase der Genesung beginnt und die Öffentlichkeit auch räumlich schon ausgeschlossen wird – es spielte sich ja im Krankenhaus oder jetzt in den eigenen vier Wänden ab – da besteht kein Anspruch mehr“, sagte Damm.

Verständnis für das Interesse an Schumacher hat er dennoch. „Ich kann verstehen, dass es Leute gibt, die sich dafür interessieren, die ein ernsthaftes Interesse daran haben zu wissen, wie es ihm geht“, sagte er in einer Dokumentation des Bayrischen Rundfunks über Schumacher. „Auf der anderen Seite muss man aber auch verstehen und sehen, dass er nachdem er jetzt also nicht mehr Rennen fährt, einen Anspruch darauf hat, in seiner Privatsphäre zu leben.“

Zudem betonte Damm im dpa-Gespräch, dass es „eben leider nicht die Möglichkeit“ gebe, „durch eine wie auch immer geartete Erklärung mal einen Schlussstrich zu ziehen“.

Schumacher war am 29. Dezember 2013 im Skigebiet oberhalb von Méribel in Frankreich gestürzt. Er erlitt dabei trotz seines Helmes ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Seit dem Unfall gibt es keine Details zu seinem Zustand. Er befindet sich nach einem mehrmonatigen Koma seit September 2014 zuhause zur weiteren Rehabilitation in seiner Schweizer Wahlheimat. (dpa)



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