Streitfall Kostenübernahme im Fußball – «Grundsatzurteil»

Beide Seiten machen ihre Standpunkte noch einmal klar. Nun müssen die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes entscheiden. Muss der Fußball Kosten für Zusatz-Polizei bei Hochrisikospielen zahlen? Die DFL sagt: Ob die Liga arm oder reich ist, darf keine Rolle spielen.
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Zu den Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballspielen wird ein Grundsatzurteil erwartet.Foto: Carmen Jaspersen/dpa
Epoch Times26. März 2019

Auf dem Weg in den Gerichtssaal vor der Verhandlung eines möglicherweise wegweisenden Urteils machte Reinhard Rauball den Standpunkt des deutschen Fußballs noch mal deutlich.

In der juristischen Streitfrage um die Übernahme von Kosten für den Einsatz zusätzlicher Polizeibeamte bei sogenannten Hochrisikospielen darf für den DFL-Präsidenten das Argument, dass im Fußball viel Geld verdient und umgesetzt wird, nicht entscheidend sein. „Ob jemand arm oder reich ist, kann überhaupt keine Rolle spielen bei der Frage, wer zuständig ist und wer bestimmte Gefahren abzuwehren hat“, sagte Rauball.

Gerade im Bereich der dritten oder vierten Liga habe er auch ernsthafte Bedenken um die Zukunft mancher Vereine, wenn solche Kosten auf die Clubs zukommen würden. Das Monopol müsse beim Staat bleiben, betonte Rauball: Die Bundesligavereine würden schließlich Steuern und Abgaben im Milliardenbereich zahlen.

Das ist der Standpunkt der DFL und des deutschen Fußballs. Auf der anderen Seite steht die Freie Hansestadt Bremen. Als Rauball seine Sicht in der hochbrisanten Frage schilderte, kam auch Bremens Innensenator Ulrich Mäurer vor dem imposanten Gebäude in Leipzig an. Das kleinste Bundesland hatte den Streitfall mit einem ersten Gebührenbescheid an die Deutsche Fußball Liga im Jahr 2015 ausgelöst. Es ging um 425 718,11 Euro, die beim Spiel des SV Werder gegen den Hamburger SV zusätzlich anfielen. Die DFL klagte erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Bremen, verlor aber vor dem Oberverwaltungsgericht.

Das sei eine Steilvorlage gewesen, betonte SPD-Politiker Mäurer bei seiner Ankunft. Außerdem gäbe ihnen die Stimmung in der Bevölkerung recht, meinte er. Mäurer sprach vor einem Grundsatzurteil, das zu erwarten ist.

„Wir haben eine Profi-Liga, die im vergangenen Jahr einen Umsatz von 4,4 Milliarden Euro gemacht hat. Da kann es nicht sein, dass die Liga alle Einnahmen behält, aber die öffentliche Hand und damit der Steuerzahler alle Kosten trägt“, sagte Mäurer im Radiosender NDR Info. In der generellen Ablehnung der DFL an einer Kostenübernahme sieht er das Hauptproblem. „Die haben uns durch die Instanzen getrieben, das ist nie unsere Absicht gewesen“, sagte Mäurer. Sein Ziel sei vielmehr eine bundesweite Regelung, damit die Länder zum Beispiel über einen Fonds einen fairen Ausgleich erhalten könnten.

Rauball bleibt der eingeschlagenen Linie treu. „Der Fußball ist nicht der Veranlasser von Gewalt, und der Staat ist zuständig für die Wahrnehmung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“, bekräftigte er erneut und erinnerte auch an Volksfeste oder ähnliches. Durch eine Kostenübernahme im Fußball würde auch keine einzige Arbeitsstunde einer Polizistin oder eines Polizisten vermeidbar, meinte Rauball.

Sollte nun auch das Bundesverwaltungsgericht im Sinne der Hansestadt und gegen die DFL entscheiden, würde der Gebührenentscheid an den SV Werder Bremen weitergereicht, bestätigte Rauball. Der DFL bliebe allerdings auch noch der Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Das Urteil wird an diesem Freitag erwartet. (dpa)



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