Verbraucherschützer kritisieren Bezahlkarten in Stadien

Verbraucherschützer gehen gegen Bezahlkarten in Fußballstadien der Bundesliga vor. Einige Clubs sollen dank der komplizierten Rückerstattung von Restguthaben attraktive Geschäfte machen. Auch die Fans sind verärgert.
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Verbraucherschützer wollen gegen die bargeldlose Bezahlung in deutschen Fußballstadien vorgehen.Foto: Frank Leonhardt/dpa
Epoch Times17. November 2016

Für viele Fans ist es ein Ärgernis, jetzt wollen Verbraucherschützer gegen die bargeldlose Bezahlung von Bier und Bratwurst in deutschen Fußballstadien vorgehen.

Die vielfach eingesetzten Bezahlkarten seien für die Vereine ein lukratives Zusatzgeschäft, berichtet die ARD-Radio-Recherche Sport über gemeinsam mit den Verbraucherzentralen durchgeführte Tests in fünf Bundesligastadien. Im Visier stehen unter anderem der FC Bayern München, der FC Augsburg und der FC Schalke 04. Vor allem die Erstattung von Restguthaben sei oft kompliziert geregelt.

In München und Augsburg erwägt die Verbraucherzentrale rechtlich dagegen vorzugehen, dass für Rücküberweisungen von Kartenguthaben Gebühren verlangt werden. In vielen Stadien können Speisen und Getränke nur noch mit den Karten und nicht mehr mit Bargeld bezahlt werden. „Wenn ein Bezahlsystem absolut und ausschließlich ist, besteht immer eine fehlende Wahlmöglichkeit“, sagte Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern der Deutschen Presse-Agentur. „Das Beste ist natürlich eine Vielfalt und eine Auswahlmöglichkeit für den Nutzer.“ Laut der Recherche gibt es in der 1. Bundesliga in 12 von 18 Stadien ein bargeldloses Bezahlsystem, in der 2. Bundesliga sind es 6.

Der FC Bayern wies laut dem Bericht für 2010 einen Ertrag in Höhe von 2,4 Millionen Euro durch verfallene Bezahlkartenguthaben aus. Seitdem gibt es keine Angaben mehr. Auf Anfrage der ARD teilte der Verein mit, dass Restbeträge nach Ablauf der Frist auf Kulanz ausgezahlt würden. Diese Regelung gelte auch beim FC Augsburg.

Auch bei Schalke 04 geht die Verbraucherzentrale dagegen vor, dass bei Rücküberweisungen Gebühren anfallen. Daneben kritisiert sie, dass die Rückbuchung bis zu eineinhalb Jahre dauere. „Das halten wir für rechtlich unzulässig“, sagte Julia Schmitz von der Verbraucherzentrale NRW der Deutschen Presse-Agentur. Bei der Auszahlung des Restguthabens handele es sich um eine vertragliche Pflicht, für die keine Gebühr genommen werden dürfe. Die Vereine hätten außerdem nicht das Recht, das Restgeld nach Rückgabe der Karte übergebührlich lange einzubehalten.

Im Frankfurter Stadion bemängelt die Verbraucherzentrale zu lange Wartezeiten, zu wenig Personal und Rückgabestellen sowie ebenfalls eine Gebühr für die Rücküberweisung von Guthaben. Ein Sprecher der Eintracht sagte dazu auf dpa-Nachfrage, dass der Verein lediglich Mieter im Stadion und die Betreibergesellschaft verantwortlich sei. „Natürlich wissen wir: Wenn einem Fan das Bier zu teuer ist oder er sich an diesem Bezahlsystem stört, dann macht er Eintracht Frankfurt dafür verantwortlich“, sagte er. „Aber wir können nicht mehr tun, als die Betreibergesellschaft auf dieses Problem hinzuweisen.“

Auch Faninitiativen stören sich schon länger an den Chipkarten. „Vor allem bei Fans, die zu Auswärtsspielen fahren, sind sie natürlich wenig beliebt“, sagte ein Sprecher der Initiative ProFans der dpa. Nach Spielschluss sei es oftmals nicht möglich, diese schnell zurückzugeben und zum Beispiel noch rechtzeitig Zug oder Bus zu erreichen. Zelt spricht von einer „kundenunfreundlichen Geschichte“, die vor allem den Betreibern zugute komme. Als Alternative kann er sich neben Bargeld ein einheitliches Kartensystem in allen Stadien vorstellen. (dpa)



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