Die Upload-Filter Gefahr: Webportal sperrte mehrfach Mueller-Bericht zu angeblicher Russland-Affäre

Das Filter-System "BookID" des Webportal "Scribd" sperrte 32 Kopien des Mueller-Berichtes – weil es "dachte", es seien unerlaubte Kopien. Nicht nur dieser Fall zeigt die Schwächen von Upload-Filtern auf, die möglicherweise nach der EU-Urheberrechtsreform noch zunehmen werden.
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Automatisierte Internetfilter seien bereits in der geplanten neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie vorgesehen, so die EU-Abgeordnete Julia Reda (Piraten-Partei).Foto: iStock
Epoch Times23. April 2019

Anhand mehrerer Sperrungen des kürzlich veröffentlichen Berichtes des FBI-Sonderermittlers Robert Mueller zur angeblichen Russland-Affäre zeigt die Onlineseite „Quartz“, wie anfällig Upload-Filter sind.

Erst letzten Donnerstag wurde der Ermittlungsbericht des FBI-Sonderermittlers Mueller veröffentlicht, der laut Justizminister und Generalstaatsanwalt William Barr Präsidenten Donald Trump entlastet. Da der Bericht offiziell als US-Regierungsdokument veröffentlicht wurde, ist es wie alle anderen veröffentlichten US-Regierungsdokumente gemeinfrei. Er kann beliebig weitergereicht, veröffentlicht und abgedruckt werden. Es gibt nur eine Einschränkung: Es darf niemand Besitzansprüche geltend machen.

Erst am 15. April 2019 wurde die umstrittene EU-Urheberrechtsreform durch die EU verabschiedet. Gegner der neuen EU-Urheberrechtsreform befürchten, dass zunehmend Upload-Filter eingesetzt werden, um die EU-Richtlinien zu erfüllen. Dies könnte zu einer umfassenden Zensur des Internets führen.

Mueller-Bericht wurde auf Webportal mehrfach gesperrt

Ein Journalist der Onlineseite „Quartz“ wollte anderen Internetnutzern den Mueller-Bericht mit einer Stichwortsuchfunktion zur Verfügung stellen. Daher behandelte er den Original-Bericht als PDF mit einer sogenannten optischen Zeichenerkennung und lud es auf das Webportal „Scribd“ hoch.

„Scribd“ ist ein Webportal, das extra darauf ausgerichtet ist, Nutzern die Möglichkeit zu geben, Dokumente hochzuladen und anderen Personen zur Verfügung zu stellen. Daraufhin erhielt der Journalist eine Nachricht von „Scribd“, dass der Zugang zu dem hochgeladenen Dokument durch den Filter „BookID“ gesperrt wurde. Das Webportal „Scribd“ setzt das Filter-System „BookID“ ein das jedes hochgeladene Dokument scannt, um es auf Übereinstimmungen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten zu prüfen.

Laut Quartz erklärte eine Sprecherin des Webportals „Scribd“, dass „ein führender Global Publisher“ den Bericht als Buch veröffentlicht hat. Dadurch wurde das Scribd-System getäuscht. Denn das System „dachte“ – vermutlich aufgrund der Veröffentlichung des Mueller-Berichtes in Buchform –, dass der Herausgeber des Buches im Besitz der Urheberrechte sei. Das Filter-System von „Scribd“ hätte 32 Kopien des Mueller-Berichtes identifiziert, die zunächst alle entfernt wurden. Die Sprecherin erklärte weiter, dass dann alle wieder eingesetzt wurden.

Hintergrund ist wohl, dass Verlage wie Simon & Schuster, Unternehmen wie Barnes & Noble und Medien wie die Washington Post den Mueller-Bericht in Buchform „neu“ veröffentlicht haben, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“. Das System geht bei Neuveröffentlichungen auf großen Plattformen davon aus, dass die Originale die Bücher sind und sperrte demzufolge die hochgeladenen Müller-Berichte.

Upload-Filter ein „gutes“ Zensurwerkzeug und fehleranfällig

Dieser aktuelle Fall zeigt, wie anfällig Upload-Filter sind. Weitere Fälle, die aufzeigen wie Upload-Filter auch gezielt eingesetzt werden können, um „sensible“ Informationen zu zensieren, listet die EU-Abgeordnete und Gegnerin der EU-Urheberrechtsreform Julia Reda (Piraten-Partei) auf ihrer Webseite auf.

Sie warnt:

Automatisierte Internetfilter sind bereits in der geplanten neuen Urheberrechtsrichtlinie vorgesehen. In der neuen Mitteilung ‚Illegale Inhalte im Netz bewältigen‘ geht die EU-Kommission noch einen Schritt weiter.“

Sie berichtet weiter: In dieser Mitteilung würde die EU-Kommission Internetplattformen nachdrücklich empfehlen, automatisierte Erkennungstechnologien einzusetzen und in sie zu investieren.

Für sie bedeutet dies, das Plattformen über die Rechtmäßigkeit von Inhalten, die ihre Nutzer hochladen, urteilen – ganz ohne gerichtliche Anordnung oder gar jegliche menschliche Kontrolle. In der EU-Mitteilung steht:

Onlineplattformen sollen auch in der Lage sein, rasche Entscheidungen zu fällen […] ohne dazu aufgrund einer gerichtlichen Anordnung oder administrativen Entscheidung verpflichtet zu sein“.

Die EU-Länder haben nun zwei Jahre Zeit, die neuen EU-Richtlinien zum Urheberrecht in ihr nationales Rechtssystem einzubauen. (er)



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