EU-Kommission: Echtzeitzahlung soll Standard werden

Die Echtzeitüberweisung soll EU-weit Regel werden - so will es Brüssel. Für Kunden dürfen die schnellen Geldtransfers nicht teurer sein als Standardüberweisungen.
Die EU-Kommission möchte, dass Überweisungen schneller werden.
Die EU-Kommission möchte, dass Überweisungen schneller werden.Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa
Epoch Times26. Oktober 2022

Die EU-Kommission macht bei der Einführung von Euro-Sofortzahlungen Druck. Die Brüsseler Behörde nahm am Mittwoch einen Gesetzgebungsvorschlag an, wonach alle Bürger und Unternehmen, die in einem EU- oder EWR-Land ein Konto unterhalten, Zugang zu Sofortzahlungen in Euro erhalten sollen. Sofortzahlungen machen es möglich, Geld jederzeit und an allen Tagen der Woche innerhalb von zehn Sekunden von einem Konto aufs andere zu übertragen.

Das ist schneller als bei herkömmlichen Überweisungen, die von Zahlungsdienstleistern ausschließlich während der Geschäftszeiten entgegengenommen werden und beim Zahlungsempfänger erst am nächsten Geschäftstag als Kontogutschrift ankommen.

Sofortzahlungen „sollten für alle in Europa zugänglich sein“, sagte EU-Kommissionsvize Valdis Dombrovskis. Die sogenannten Instant Payments sind in Europa technisch schon seit 2017 möglich. Rund ein Drittel der Banken in der EU bietet diese Möglichkeit nach Angaben der EU-Kommission allerdings gar nicht an. Und auch Verbraucher haben Vorbehalte. Anfang 2022 wurden nur elf Prozent der Überweisungen als Echtzeitzahlung durchgeführt. Konkret wird mit dem Vorschlag der EU-Kommission die Verordnung über den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) von 2012 geändert.

Dienstleister dürfen keine höheren Gebühren verlangen

Unter anderem soll künftig jeder Zahlungsdienstleister in der EU, der heute schon Überweisungen in Euro anbietet, verpflichtet werden, diese nach einer bestimmten Frist auch als Sofortzahlung anzubieten. Dienstleister sollen für solche Zahlungen zudem keine höheren Gebühren verlangen dürfen als für herkömmliche Überweisungen in Euro.

Die ausführenden Unternehmen sollen auch nachprüfen müssen, ob die Angaben des Auftraggebers zu Kontonummer (IBAN) und Name des Zahlungsempfängers zusammenpassen, damit der Auftraggeber gegebenenfalls vor Ausführung der Zahlung auf einen Fehler oder Betrugsversuch hingewiesen werden kann. Zahlungsdienstleister sollen ihre Kunden zudem mindestens einmal täglich mit den EU-Sanktionslisten abgleichen, anstatt alle Transaktionen einzeln zu prüfen. Über den Vorschlag der EU-Kommission müssen nun die EU-Staaten und das Europaparlament verhandeln. (dts/dpa/dl)



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