EuGh: Facebook soll bei Hasspostings zu weltweiter Suche gezwungen werden

Das Onlinenetzwerk Facebook kann womöglich zu einer umfassenden Suche nach Hasspostings verpflichtet werden. In einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) machte der zuständige Generalanwalt Maciej Szpunar zugleich Grenzen deutlich.
Titelbild
Facebook.Foto: LOIC VENANCE/AFP/Getty Images
Epoch Times5. Juni 2019

Das Onlinenetzwerk Facebook kann womöglich von Gerichten zu einer umfassenden Suche nach Hasspostings verpflichtet werden. In einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) machte der zuständige Generalanwalt Maciej Szpunar am Dienstag in seinem Schlussantrag zugleich deutlich, dass solche Verpflichtungen verhältnismäßig sein müssten. Der Oberste Gerichtshof Österreichs hatte den EuGH im Zusammenhang mit einer Klage der früheren österreichischen Grünen-Chefin Eva Glawischnig um Auslegung des EU-Rechts gebeten. (Az. C-18/18)

Österreichische Politikerin als „miese Volksverräterin“ beleidigt

Die ehemalige österreichische Grünen-Chefin Eva Glawischnig hatte gegen Kommentare auf einer Facebook-Seite geklagt, in denen sie im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik unter anderem als „miese Volksverräterin“ beleidigt wurde. Nach einem Gerichtsurteil sperrte Facebook in Österreich den Zugang zu dem ursprünglich geposteten Beitrag. Der Oberste Gerichtshof musste sich schließlich in dem Rechtsstreit mit der Frage befassen, ob und in welcher Form Facebook weltweit aktiv werden muss. Dazu bat das österreichische Gericht den EuGH um Auslegung der maßgeblichen EU-Richtlinie.

Generalanwalt Szpunar vertrat in seinem Schlussantrag die Ansicht, dass Facebook bei der Feststellung eines rechtswidrigen Postings gezwungen werden könne, das Netz auf „wortgleiche“ Kommentare zu durchsuchen. Dadurch könne ein „ausgewogenes Verhältnis“ zwischen dem Schutz des Privatlebens und der Persönlichkeitsrechte auf der einen und dem Schutz der unternehmerischen Freiheit sowie der Meinungsfreiheit auf der anderen Seite hergestellt werden.

Auch die weltweite Entfernung von Informationen kann verlangt werden

Facebook kann nach Ansicht des Generalanwalts auch verpflichtet werden, nach „sinngleichen“ Kommentaren zu suchen. Diese Verpflichtung muss sich demnach aber auf den Facebook-Nutzer beschränken, der für den zunächst als rechtswidrig eingestuften Kommentar verantwortlich ist. Ein Gericht müsse dabei zwischen den verschiedenen Grundrechten abwägen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen. Ein „ausgewogenes Verhältnis“ besteht nach Auffassung des Generalanwalts nicht mehr bei einer Verpflichtung, „von allen Nutzern gepostete sinngleiche Informationen zu identifizieren“.

Die maßgebliche EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr hindert laut Szpunar auch nicht daran, von einem Anbieter wie Facebook die weltweite Entfernung solcher Informationen zu verlangen. Die Richtlinie regle die Reichweite einer solchen Verpflichtung nicht. Ein Urteil in dem Verfahren wird erst in einigen Wochen erwartet. Die Richter sind nicht an die Schlussanträge der Generalanwälte gebunden, folgen diesen aber in vielen Fällen. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion