Schleichwerbungsvorwurf gegen Cathy Hummels abgelehnt – Bundesregierung will rechtliche Klarheit für Influencer

Titelbild
Mats Hummels und seine Frau Cathy haben einen Sohn bekommen.Foto: Matthias Balk/dpa
Epoch Times12. Juni 2019

Werbebotschafter in Online-Medien sollen künftig mehr Klarheit darüber haben, was gesetzlich erlaubt ist. Die sogenannten Influencer sollten künftig besser darüber Bescheid wissen, was sie als Werbung kennzeichnen müssen, teilte das Bundesjustizministerium im Kurzbotschaftendienst Twitter mit. Zugleich müssten Verbraucher erkennen können, „wenn jemand mit Beiträgen im Internet Geld verdient“.

Influencer interessant Werbeplattform für Unternehmen

Als Influencer werden Nutzer von Online-Medien wie beispielsweise Facebooks Bilderplattform Instagram bezeichnet, die durch ihr Ansehen oder ihre hohe Zahl an Followern interessant für die Vervielfältigung von Marketingbotschaften von Unternehmen sind.

Dass dabei bezahlte Beiträge als Werbung oder als Anzeige gekennzeichnet werden müssten, sei eine „Selbstverständlichkeit und muss auch in Zukunft erfolgen“, sagte Justiz-Staatssekretär Gerd Billen am Dienstagabend im ZDF.

„Aber wenn Dinge gepostet werden, für die es keine Gegenleistung gibt, glaube ich, können wir Rechtssicherheit schaffen, in dem nicht alles und jedes schon aus Angst vor einer Abmahnung als Werbung gekennzeichnet wird.“

Im Falle von Influencern gehe es auch um neue Geschäftsmodelle, die „Mischungen aus privaten Anliegen und geschäftlichen Anliegen“ seien. Viele junge Leute versuchten, sich damit eine Zukunft aufzubauen.

„Und da ist es schon mehr als ärgerlich, wenn dann durch sehr viele Abmahnungen nicht nur Kosten entstehen, sondern die jungen Leute auch gar nicht wissen, was sie noch machen können oder nicht.“

Klage abgelehnt

Hintergrund des Vorstoßes der Bundesregierung ist unter anderem das Gerichtsverfahren gegen Cathy Hummels, die Ende April einen Prozess um Schleichwerbungsvorwürfe im Zusammenhang mit ihrem Instagram-Konto gewonnen hatte.

Das Landgericht München I hatte dabei eine Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb abgewiesen, der mehrere Posts der Influencerin wegen einer Verlinkung zu Unternehmen beanstandet hatte.

Das Gericht argumentierte dabei, dass es keine Beweise für eine Gegenleistung für Hummels gegeben habe, deshalb habe keine Kennzeichungspflicht der Posts als Werbung bestanden.

Gleichwohl erklärte das Gericht, dass die Entscheidung nicht generell mit Blick auf andere Blogger oder Influencer verallgemeinert werden könne – ob das gewerbliche Handeln erkennbar sei, müsse in jedem Einzelfall geprüft werden.

Ausschlaggebend bei Hummels war demnach die hohe Anzahl der Follower, die schon zeige, dass es sich nicht nur um Freunde handeln könne. Ihren Kanal haben rund eine halbe Million Menschen abonniert.

Die 31 Jahre alte Ehefrau des Fußballspielers Mats Hummels veröffentlicht bei Instagram Fotos von sich selbst, oft mit kurzen Begleittexten. Sie verbindet diese Posts regelmäßig mit Hinweisen etwa auf die Hersteller ihrer Kleidung. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion