Urteil: Facebook darf Beitrag bei Verdacht auf Hassrede vorübergehend löschen

Titelbild
Facebook-Seite.Foto: iStock
Epoch Times28. Oktober 2020

Facebook darf laut einem Gerichtsurteil einen Beitrag bei Verdacht auf Hassrede vorübergehend löschen und das Nutzerkonto bis zur Aufklärung des Sachverhalts sperren. Das gilt auch dann, wenn sich der Verdacht später nicht bewahrheitet, wie das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal laut einer Mitteilung vom Mittwoch (28. Oktober) entschied.

Ein Nutzer hatte einen Beitrag eines Satiremagazins geteilt, in dem auf einem Foto Adolf Hitler zu sehen war, der auf einem Sofa sitzt und offenbar den Controller einer Spielekonsole in der Hand hält. Facebook löschte den Beitrag mit Hinweis auf die Gemeinschaftsstandards und sperrte den Nutzer vorübergehend. Noch am selben Tag sei der Beitrag wiederhergestellt und das Konto erneut aktiviert worden.

Im Rahmen einer ersten Überprüfung bestehe ein Ermessensspielraum, ohne dass eine falsche Einschätzung weitere Rechtsfolgen habe, entschieden die Richter. Der Nutzer habe das Foto kommentarlos geteilt und sich nicht vom Inhalt distanziert. Dadurch habe er ein Eingreifen seitens Facebook selbst veranlasst.

Eine schnelle Reaktion habe bei verdächtigen Beiträgen Vorrang vor den Nutzerinteressen. Nach Angaben des Gerichts legte der Kläger Berufung vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht in Zweibrücken ein. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion