Europawahl: Twitter blockiert Polit-Kampagne der französischen Regierung

Twitter weigert sich, einen Aufruf zur Europawahl aus dem Pariser Innenministerium zu verbreiten - unter Berufung auf ein von Frankreich verabschiedetes Gesetz zur "Manipulation von Informationen". Dieses soll bezahlte Polit-Werbung als solche kenntlich machen.
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Soziale Medien.Foto: iStock
Epoch Times2. April 2019

Im Europawahlkampf ist der französischen Regierung ihr eigenes Gesetz gegen Falschnachrichten auf die Füße gefallen. Der Onlinedienst Twitter habe sich geweigert, eine vom Pariser Innenministerium finanzierte Kampagne zu verbreiten, die zur Teilnahme an der Europawahl aufruft, teilte die Informationsbehörde der Regierung am Dienstag mit. Dabei habe sich Twitter auf ein im Dezember verabschiedetes Gesetz gegen die Verbreitung von Falschnachrichten berufen.

Der Informationsdienst der Regierung wollte mit der Kampagne unter dem Schlagwort „Ouijevote“ („Jaichwähle“) Bürger dazu bewegen, sich in die Wahllisten für die Abstimmung am 26. Mai einzutragen. Dabei wollte die Regierungsbehörde auch bezahlte Werbung bei Twitter nutzen.

Im Dezember war das Gesetz, das die „Manipulation von Informationen“ verhindern soll, erlassen worden. Es zielt vor allem auf Online-Unternehmen wie Google, Facebook und Twitter. Diese sollen bezahlte Politik-Werbung als solche kenntlich machen, um Manipulationen und Wahleinmischung zu verhindern. So müssen etwa der Auftraggeber und die Finanzierung angegeben werden.

Anders als Google und Facebook sei Twitter derzeit dazu nicht in der Lage, teilte das Unternehmen mit. Twitter habe deshalb beschlossen, alle politischen Werbekampagnen abzulehnen. Der Informationsdienst der Regierung betonte dagegen, bei der Kampagne handele es sich nicht um politische oder parteienbezogene Werbung, sondern um eine Aufklärungskampagne, die zur Wahl aufrufe.

„Das Gesetz wendet sich nicht gegen uns“, sagte ein Sprecher des Informationsdienstes. Es handele sich vielmehr um einen letzten Versuch, die Diskussion über das Gesetz erneut zu entfachen. (afp)



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