Gema scheitert erneut vor Gericht im Streit mit YouTube

Die Gema unterliegt vor Gericht Youtube im Streit um die Vergütung von Musik in Videos. Während YouTube den Rechteinhabern eine Beteiligung an den erzielten Werbeeinnahmen bieten will, fordert die Gema eine Vergütung pro angesehenes Video.
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Die Gema und Youtube streiten seit 2009 um die Vergütung von Musik in Videos.Foto: JENS BUTTNER/AFP/Getty Images
Epoch Times28. Januar 2016

Die Gema streitet sich schon seit Jahren mit der Google-Tochter über die Vergütung bei Videos mit Musik. Nach einer ganzen Reihe von Gerichtsverfahren scheinen die Positionen festgefahren. Richter Rainer Zwirlein vom Oberlandesgericht München erwartet nun ein Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof – und möglicherweise Verfassungsbeschwerde.

Um was streiten Gema und YouTube?

Im Kern dreht sich der schon seit Jahren währende Streit um zwei Fragen: Ist YouTube ein Musikdienst und steht damit in der generellen Verantwortung für die dort eingestellten Inhalte oder nur eine Plattform für die Verbreitung von Inhalten seiner Nutzer? Und zweitens: Was muss YouTube den Rechteinhabern oder Verwertungsgesellschaften an Lizenzen dafür zahlen, dass über die Plattform urheberrechtlich geschützte Musik abrufbar ist?

Wie lautet das aktuelle Urteil des OLG München?

Das Gericht in München folgte in seinem Urteil der Entscheidung des Münchner Landgerichts aus dem vergangenen Jahr. Demnach ist YouTube in erster Linie ein technischer Dienstleister und sorgt dafür, dass Videos von Nutzern automatisch nach dem Hochladen für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

Dafür brauche es kein Zutun von YouTube, urteilte Richter Zwirlein am Donnerstag. Die Forderung der Gema nach Schadenersatz wegen unrechtmäßiger Verbreitung von urheberrechtlichen Musiktiteln im Netz wies das Gericht zurück.

Welche Positionen vertritt die Gema?

Die Gema ist weiterhin der Überzeugung, dass YouTube als Musikdienst auftritt, der mit Hilfe der Inhalte auch Werbeeinnahmen in großem Maßstab generiert. Die Künstler gingen dabei leer aus, so der Vorwurf.

Als Vertreterin der jeweiligen Rechteinhaber will sie die Verbreitung von Musikstücken untersagen, sofern mit ihr keine entsprechenden Lizenzvereinbarungen geschlossen wurden. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Verwertungsgesellschaft nun vor den BGH zieht.

Wie steht YouTube zu den Vorwürfen?

YouTube versteht sich, wie es nun auch vom OLG bestätigt wurde, als Plattform und technischer Dienstleister für Inhalte der Nutzer. Die Google-Tochter verweist zudem darauf, dass sie sich mit mehr als 20 europäischen Verwertungsgesellschaften für eine angemessene Vergütung geeinigt habe.

Die Erlöse durch geschaltete Werbung flößen zu einem Großteil eben diesen Rechteinhabern zu. Auch mit der Gema wolle sich YouTube einigen, sagte ein Sprecher am Donnerstag. Dies solle am Besten aber in Gesprächen erfolgen und nicht vor Gericht.

Was ging dem Konflikt voraus?

Eine Interimsvereinbarung war im März 2009 ausgelaufen. Seither können sich die Streitparteien nicht über die Konditionen für eine Verlängerung einigen. Während YouTube den Rechteinhabern beispielsweise eine Beteiligung an den erzielten Werbeeinnahmen bieten will, fordert die Gema eine Vergütung pro angesehenes Video.

2010 wurde vom Landgericht Hamburg eine von der Verwertungsgesellschaft beantragte einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Eine Unterlassungsklage wies das gleiche Gericht 2012 zurück. Ein Schiedsverfahren, das die Gema 2013 beantragte, wurde bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung der aktuellen Klage ausgesetzt.

2015 ging es vor dem Landgericht München und dem Oberlandesgericht Hamburg um die Löschung bestimmter Videos. YouTube müsse solche Inhalte sperren, sobald sie etwa auf Urheberrechtsverletzungen hingewiesen würden, entschieden die Richter.

Zudem darf YouTube bei in Deutschland blockierten Videos mit einer Sperrtafel nicht mehr suggerieren, dass die Gema die Wiedergabe unterbunden habe. (dpa)



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