Nächste Brüsseler Milliarden-Strafe für Google

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager lässt Google nicht vom Haken: Nach einer ersten Rekordstrafe von 2,42 Milliarden Dollar soll der Internet-Konzern im Verfahren um das Android-System laut Medienberichten noch einmal deutlich mehr bezahlen.
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Google-LogoFoto: LOIC VENANCE/AFP/Getty Images
Epoch Times18. Juli 2018

Die EU-Kommission will Google laut Medienberichten an diesem Mittwoch mit der nächsten Rekord-Wettbewerbsstrafe überziehen. Diesmal geht es um das Smartphone-Betriebssystem Android.

Nach Informationen der „Financial Times“ wird die Geldbuße die gut 2,4 Milliarden Euro aus dem Verfahren um die Shopping-Suche im vergangenen Jahr „erheblich übersteigen“. Das war die bisher höchste Kartellstrafe aus Brüssel für ein einzelnes Unternehmen.

Neben der Milliarden-Strafe wolle die Kommission auch Änderungen an Googles Geschäftsmodell bei Android durchsetzen, berichtete die Website „Politico.eu“ in der Nacht zum Mittwoch unter Berufung auf informierte Personen.

Die Kommission hatte das Android-Verfahren im April 2015 aufgenommen und dem Internet-Riesen ein Jahr später den Missbrauch einer marktbeherrschenden Position vorgeworfen. Google und der Mutterkonzern Alphabet weisen die Vorwürfe zurück. Android wird bei Google entwickelt, ist kostenlos für Geräte-Hersteller und kann von ihnen auch abgewandelt werden. Aber es gibt Einschränkungen, wenn sie Google-Apps wie GMail oder Maps auf die Geräte bringen.

Die Kommission stört sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Smartphones, die Google-Dienste einbinden wollen, immer ein komplettes Paket aus elf Apps des Internet-Konzerns auf die Geräte bringen müssen. So kämen zum Beispiel auch Googles Browser Chrome und die Google-Suche auf die Geräte, selbst wenn ein Hersteller zum Beispiel nur die App-Plattform Play Store installieren wollen würde. Google kontert, ein Mindestangebot an Apps sei nötig, weil Nutzer Google-Dienste sonst nicht vernünftig einsetzen könnten.

Außerdem kritisiert die Brüsseler Behörde die sogenannte „Anti-Fragmentierungs-Vereinbarung“, gemäß der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten nicht gleichzeitig auch Smartphones mit abgewandelten Android-Versionen verkaufen können. Der dritte Vorwurf der Kommission dreht sich darum, dass Google die Erlöse aus Werbung in der Such-App nur mit Geräte-Herstellern teile, wenn sie auf den Telefonen und Tablets Exklusivität genieße.

Alles in allem sieht die Kommission in dem Vorgehen des Konzerns einen Versuch, die Marktposition seiner Online-Angebote auf Mobil-Geräten aud unfaire Weise gegen andere Dienste-Anbieter abzusichern. Android hat beim Smartphone-Absatz einen weltweiten Marktanteil von über 80 Prozent. Das einzige relevante andere Mobil-Betriebssystem ist die iOS-Plattform von Apples iPhones. Konkurrenz-Systeme wie Microsofts Windows Phone oder die Blackberry-Software hatten den Wettbewerb verloren.

Mit der Ausbreitung der Smartphones wird die Nutzung von Onlinediensten wie der Internet-Suche oder der Videoplattform YouTube auf Mobilgeräten zu einer immer wichtigeren Erlösquelle für Google.

Der Android-Fall ist das zweite Brüsseler Kartellverfahren gegen Google nach der Shopping-Suche, in einem dritten geht es um den Dienst „AdSense for Search“, bei dem andere Internetseiten Google-Suchmasken einbinden können. Unter anderem schränke der Konzern die Möglichkeiten dieser Anbieter ein, auch Werbung von Googles Rivalen anzuzeigen, befand die Kommission. (dpa)



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