Wirtschaftsministerium schafft Grundlage für „Cell Broadcast“

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Epoch Times24. November 2021

Um die Bevölkerung bei Naturkatastrophen und anderen Notfällen künftig besser zu warnen, schafft das Bundeswirtschaftsministerium die rechtliche und organisatorische Grundlage für Warn-SMS über das sogenannte Cell-Broadcast-System.

Das Ministerium wird laut eines Berichts der Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben) an diesem Mittwoch eine entsprechende Mobilfunk-Warn-Verordnung veröffentlichen. „Die Mobilfunk-Warn-Verordnung schafft die Grundlage dafür, dass öffentliche Warnungen vor Katastrophen und Notfällen bald auch über die Mobilfunknetze mittels `Cell Broadcast` versendet werden können“, sagte eine Ministeriumssprecherin den Funke-Zeitungen.

Bei der Technologie „Cell Broadcast“ werden Nachrichten an alle Mobiltelefone geschickt, die sich in einer Funkzelle befinden. Diese Gebiete sind meist mehrere Quadratkilometer groß. Die Einführung dieses Systems hatten Bund und Länder im August infolge der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und anderen Bundesländern beschlossen.

Ziel ist eine Verbesserung der Warninfrastruktur im Katastrophenfall. Die Bundesländer müssen der Verordnung noch zustimmen, der Bundesrat befasst sich am Freitag mit dem Thema. Technische Details des „Cell Broadcast“ legt die Bundesnetzagentur derzeit in einer Richtlinie fest, hieß es aus dem Ministerium.

Geplant seien künftig mindestens zwei Cell-Broadcast-Zentralen in Deutschland, die öffentliche Warnungen entgegennehmen und unverzüglich weiterverarbeiten. Das Zitat der BMWi-Sprecherin im autorisierten Wortlaut:

„Nachdem politisch entschieden wurde, Cell Broadcast in Deutschland einzuführen, hat das BMWi mit dem neuen Paragrafen im TKG sowie der Mobilfunk-Warn-Verordnung in Rekordzeit die dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Die Mobilfunk-Warn-Verordnung hat das BMWi im Einvernehmen mit BMI und BMVI erstellt.“

„Die Mobilfunk-Warn-Verordnung schafft die Grundlage dafür, dass öffentliche Warnungen vor Katastrophen und Notfällen bald auch über die Mobilfunknetze mittels Cell Broadcast versendet werden können. Die Verordnung konkretisiert die entsprechenden gesetzlichen Pflichten der Mobilfunknetzbetreiber und -diensteanbieter und gestaltet diese aus. Sie regelt die grundlegenden technischen Anforderungen sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Aussendung der Warnungen.“ (dts/dl)



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