Germanwings-Hotline: Diese Rechte haben Kunden beim Airline-Streik

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Germanwings Flugzeug.Foto: HENNING KAISER/AFP/Getty Images
Epoch Times29. August 2014

Die Tarifverhandlungen bei der Lufthansa sind gescheitert und die Piloten von Germanwings streiken heute von 6 bis 12 Uhr. Es wird geschätzt, dass 70 Prozent aller Germanwings-Flüge ausfallen. Betroffen sind vor allem innerdeutsche Flüge.

Welche Rechte habe ich als Kunde?

Hier kann man online sehen, ob der eigene Flug vom Streik betroffen ist.

Im Falle eines Ausfalls kann man online oder im Callcenter den bestreikten Flug kostenlos stornieren oder umbuchen. Bei Verbindungen innerhalb Deutschlands kann man auch auf die Bahn ausweichen.

Bei Streik kein Schadensersatz-Anspruch

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Fluggesellschaften ihren Passagieren keine Entschädigung zahlen, wenn sie wegen eines Streiks einen Flug streichen. Bei einem Streik handele es sich um "außergewöhnliche Umstände", bei denen die Unternehmen nicht haften müssen. Voraussetzung ist, dass die Flüge wegen Ereignissen "außerhalb des Rahmens der normalen Betriebstätigkeit" ausfallen. Und da gehört ein Streik dazu.

Verpflegung und Übernachtung werden übernommen

Auch wenn kein Anspruch auf Schadensersatz besteht müssen Airlines nach EU-Fluggastrechteverordnung ihre Kunden betreuen, wenn diese nicht wie geplant am Ziel ankommen – unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. In diesem Fall hat man Recht auf Verpflegung und Getränke, falls sich der Flug auf einen anderen Tag verschiebt, werden Hotelkosten erstattet.

Die Nummer des Servicetelefons von Germanwings:

0180-6320320

(Ein Anruf kostet pauschal 0,20 Euro aus dem Festnetz – Mobilfunk maximal 0,60 Euro pro Anruf)

(rf/dpa)



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