Bayern: Bauern fällen Obstbäume – aus Angst vor dem Bienenschutz-Gesetz

Streuobstwiesen über 2.500 Quadratmetern sollen in Bayern „gesetzlich geschützte Biotope“ werden. Einige bayerische Bauern befürchten, dass das neue Naturschutzgesetz Streuobstwiesen unter einen zu strengen Schutz stellt. Daher holzen sie die Flächen lieber ab.
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Streuobstwiesen sind Lebensraum von über 5.000 Tier- und Pflanzenarten – und zählen damit zu den artenreichsten Lebensräumen Europas.Foto: iStock
Epoch Times19. Mai 2019

Laut dem Bayerischen Landesbund für Vogelschutz (LBV) sollen seit einigen Wochen in Oberfranken schon „einige tausend“ Obstbäume der Motorsäge zum Opfer gefallen sein. Er stellte daher Strafanzeige gegen unbekannt, auch weil dies in der Brutzeit einiger Vogelarten fällt, berichtet „GEO“.

„Täter“ seien offenbar Grundstückseigentümer und Bauern. Diese befürchten, dass das neue Naturschutzgesetz, das jetzt von der Landesregierung auf den Weg gebracht wurde, Streuobstwiesen unter einen so strengen Schutz stellt, dass ihre Eigentümer nichts mehr mit den Flächen machen dürfen. Daher holzen sie die Flächen lieber ab.

LVB: Nutzung von Streuobstwiesen ist durch Unterschutzstellung nicht behindert

Politik und der LVB dementieren. „Unser Gesetzentwurf stellt eindeutig klar, dass die Nutzung und Pflege der Streuobstwiesen ausdrücklich gewünscht wird und weiterhin zulässig ist“, sagte Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender des Bündnis 90/Die Grünen im bayerischen Landtag.

Die LBV erklärt einer Pressemitteilung, dass die übliche Nutzung von Streuobstwiesen durch die Unterschutzstellung nicht behindert sei. Auch das Fällen bestimmter Bäume und eine Änderung der Zusammensetzung der Obstbaumarten sei weiterhin erlaubt. Unter bestimmten Voraussetzungen können darüber hinaus auch Pestizide angewendet werden, so der LVB.

Streuobstwiesen über 2.500 Quadratmetern sollen „gesetzlich geschützte Biotope“ werden

Zudem könne eine Streuobstwiese, wenn sie mit staatlicher Förderung entstanden sei, innerhalb von 15 Jahren nach Beendigung der Förderung auch einer anderen landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden, heißt es weiter.

Außerdem sollen nur Streuobstwiesen von mehr als 2500 Quadratmetern zukünftig als „gesetzlich geschützte Biotope“ gelten. Ausgenommen sind Bäume, die weniger als 50 Meter vom nächsten Hof oder Wohngebäude entfernt stehen.

LBV-Präsident Norbert Schäffer erklärt dazu:

Wer jetzt seine Streuobstwiese rodet, nur um unter 2500 Quadratmeter zu kommen, handelt eindeutig verwerflich“, so der LVB-Präsident

Und erklärt weiter: „Wer jetzt aufgrund von Desinformation oder unlauteren Motiven Obstbäume in Streuobstwiesen fällt, begeht Naturfrevel.“ Für den LBV trägt der Bayerischen Bauernverband mit Schuld an der aktuellen Situation. Pressesprecher Markus Erlwein sagte:

Der Bezirkspräsident von Oberfranken bleibt bei seiner etwas seltsamen Aussage, es sei alles unklar. Dabei saß der Bauernverband mit am Runden Tisch“.

Diese Verunsicherung, so Erlwein, führe offenbar dazu, dass einige Bauern „vorsorglich“ ihre Streuobstwiesen roden.

Streuobstwiesen sind Lebensraum von über 5.000 Tier- und Pflanzenarten

Hintergrund: Durch ein Volksbegehren unter Beteiligung des LBV mit dem Titel „Artenvielfalt – Rettet die Bienen“ wurde in Bayern eine Gesetzesinitiative in Gang gebracht. Ziel dieser Initiative ist, den rasanten und anhaltenden Verlust von unzähligen Streuobstwiesen durch ein Gesetz aufzuhalten.

Laut Initiative „Rettet die Bienen“ sind Streuobstwiesen der Lebensraum von über 5.000 Tier- und Pflanzenarten. Sie zählen damit zu den artenreichsten Lebensräumen Europas. Immer mehr dieser Flächen würden Neubaugebieten oder intensiver landwirtschaftlicher Nutzung zum Opfer fallen.

Nach Erhebungen der Landesanstalt für Landwirtschaft sind in Bayern von 1965 bis 2012 rund 70 Prozent der Streuobstbäume verschwunden. Von ehemals rund 20 Millionen Bäumen sind nur noch sechs Millionen übrig. (er)



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