Gesetzeslücke zwingt einige Mieter in teuersten Gastarif

Expertenkommission „Gas und Wärme“ legt Abschlussbericht vor
Die Expertenkommission hat ihren Abschlussbericht an die Bundesregierung übergeben.Foto: Marijan Murat/dpa
Epoch Times23. Oktober 2022

Eine Gesetzeslücke zwingt wohl viele Mieter mit einer energiesparenden zentralen Gastherme dazu, den teuersten Gastarif zu bezahlen. Allein in Berlin seien Hunderttausende Mieter potenziell betroffen, berichtet der RBB.

Hintergrund ist demnach, dass der Vermieter alleiniger Vertragspartner für Gaslieferanten ist – und deshalb als Gewerbekunde, nicht als Privatkunde gilt. Bei der Kündigung des Gasvertrags durch den bisherigen Lieferanten kann es deshalb passieren, dass ein Wechsel in die sogenannte Ersatzversorgung und nicht in die Grundversorgung stattfindet.

Fehler im Energiewirtschaftsgesetz

Die Mieter müssen damit deutlich tiefer in die Tasche greifen. Der Grund dafür ist, dass die Bundesregierung im Sommer wegen der Gaskrise das Energiewirtschaftsgesetz geändert hatte. Um die Gasversorger zu schützen, definierte sie nun Haushaltskunden wie folgt. Diese seien „Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch von (nicht mehr als) 10.000 Kilowattstunden kaufen“.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieht deshalb dringenden Handlungsbedarf. Es gebe viele ähnlich Fälle in der gesamten Bundesrepublik, teilte der Verband dem RBB mit. Allein in Berlin versorgen Gas-Sammelheizungen 21 Prozent der Wohnungen. Bei 1,7 Millionen Wohnungen insgesamt wären ca. 350.000 Mieter betroffen, wenn bestehende Verträge gekündigt und neue Lieferanten gefunden werden müssen.

Die Regierung habe einen Fehler im Gesetz gemacht, der nur die Versorger begünstige. Thomas Engelke vom VZBV fordert deshalb, dass der Bund das Energiewirtschaftsgesetz so ändere, dass die Mieter auch in die Grundversorgung rutschen könnten. „Das bedeutet, entweder muss die Grenze von 10.000 kWh Gas angehoben werden oder das Wort Eigenverbrauch muss geändert werden.“ Es sei ja nicht der Vermieter, der das Gas verbrauche, sondern der reiche es nur durch an seine Mieter. (dts/mf)



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