Debatte um Weiterbetrieb deutscher Atomkraftwerke nimmt Fahrt auf

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Atomkraft.Foto: iStock
Epoch Times5. November 2021

Aus Sicht von vielen Experten gibt es keine grundsätzlichen Bedenken sicherheitstechnischer Art, die gegen einen Weiterbetrieb deutscher Atomkraftwerke über den Ausstiegstermin 2022 hinaus sprechen würden.

„Stand heute sehen wir aus rein technischer Sicht keine Anhaltspunkte dafür, dass in den nächsten Jahren außergewöhnlich große Nachrüstungen erforderlich würden. Über Zeiträume von ein oder zwei Jahrzehnten mag sich das natürlich anders darstellen“, sagte Uwe Stoll, technisch-wissenschaftlicher Geschäftsführer der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS), der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Bei vier der sechs aktuell noch in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke steht laut GRS allerdings kurzfristig eine sogenannte periodische Sicherheitsüberprüfung auf dem Programm, die nach dem Atomgesetz alle zehn Jahre notwendig ist. „Man kann sicher nicht völlig ausschließen, dass sich aus den Ergebnissen solcher Überprüfungen ein Bedarf an Nachrüstungen ergäbe. Auch in den letzten Jahrzehnten sind immer Nachrüstungen erforderlich geworden, beispielsweise aufgrund neuer Forschungsergebnisse“, sagte der GRS-Experte der „NOZ“ weiter.

Vor dem Hintergrund hoher Strompreise und ambitionierter Klimaziele hatte die Debatte über Atomkraft als klimafreundliche Alternative zur Stromerzeugung europaweit zuletzt wieder Fahrt aufgenommen. Rund die Hälfte der Bundesbürger spricht sich inzwischen für eine längere Laufzeit der deutschen Atomkraftwerke aus.

Die Versorger verspüren dazu jedoch wenig Neigung. So teilte RWE der „NOZ“ auf Anfrage mit: „Das Kapitel Kernenergie ist für RWE abgeschlossen. Das heißt ganz praktisch: Wir werden unsere verbliebenen zwei Kernkraftwerksblöcke entsprechend den gesetzlichen Fristen stilllegen. Danach geht es nur noch um den sicheren und verantwortungsvollen Rückbau der Anlagen.“

Auch aus Sicht der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit wäre der Weiterbetrieb deutscher Kernkraftwerke, für den eine Änderung des Ausstiegsgesetzes nötig wäre, ein Kraftakt.

„Zum einen erlischt die Berechtigung zum sogenannten Leistungsbetrieb – also zur Stromerzeugung – nach dem Atomgesetz, sobald entweder die für jede Anlage festgelegte Strommenge erzeugt oder aber der gesetzliche Termin erreicht ist. Danach müssten neue Genehmigungen beantragt werden“, erläuterte GRS-Geschäftsführer Stoll die Situation gegenüber der „NOZ“: „So ein Verfahren würde sicher viele Jahre in Anspruch nehmen, selbst wenn es nicht zu Klagen und Gerichtsverfahren käme.“ Zum anderen benötigten die Betreiber ganz praktisch auch frische Brennelemente. „Sofern die Anlagen nicht noch genügend vorrätig haben, was kurz vor der Abschaltung unwahrscheinlich ist, müssten die bestellt werden. So etwas wird aber üblicherweise nicht in wenigen Wochen oder Monaten geliefert“, sagte GRS-Experte Stoll.

Laut Gesetz zum Ausstieg aus der Atomkraft sollen alle Kernkraftwerke in Deutschland zum 31. Dezember kommenden Jahres abgeschaltet sein. Noch in diesem Jahr gehen Brokdorf, Gundremmingen C und Grohnde vom Netz. Im Laufe von 2022 werden dann die AKW Neckarwestheim II, Emsland und Isar II stillgelegt. (dts/oz)



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