DIHK kritisiert energiewirtschaftliche Meldepflicht

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StromzählerFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times28. Oktober 2017

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat in einem Protestschreiben an Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) in scharfer Form die neue energiewirtschaftliche Meldepflicht für Unternehmen kritisiert. Das berichtet die „Welt am Sonntag“ in ihrer kommenden Ausgabe. „Die vorgesehenen Regelungen zu den Meldepflichten von Strom- und Gaslieferanten schießen deutlich über das Ziel hinaus und führen zu einer erheblichen bürokratischen Belastung der Wirtschaft, der kein Nutzen für die Energiewende gegenübersteht“, heißt es in dem Schreiben, das von DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben und vom Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke, unterzeichnet wurde.

Die Verbände beziehen sich mit ihrer Kritik auf die „Markstammdatenregisterverordnung“, die seit März dieses Jahres in Kraft ist. Nach der Auslegung der zuständigen Bundesnetzagentur müssen sich seither Unternehmen, die zeitweise Fremdfirmen auf ihrem Betriebsgelände beschäftigen, deren Stromverbrauch tagesgenau messen und diesen an die Bonner Behörde melden. „Nach der Definition der Bundesnetzagentur besteht eine Meldepflicht bereits, wenn ein Unternehmen z. B. Strom an eine ausgelagerte Kantine weiterleitet“, kritisierten Wansleben und Schwannecke in ihrem Brief am Zypries. „Die deutschen Mittelständler zahlen die höchsten Strompreise in der EU – inzwischen doppelt so viel wie ihre französischen Wettbewerber“, erklärte DIHK-Chef Wansleben gegenüber der „Welt am Sonntag“: „Umso schlimmer ist, dass die Energiewende neben zusätzlichen Kosten auch noch Bürokratie schafft. Genau das droht aber mit dem Marktstammdatenregister.“ DIHK und ZDH forderten die Bundesregierung auf, in die Verordnung eine „Bagatellgrenze“ bei einem Stromverbrauch von einer Million Kilowattstunden einzuziehen. Andernfalls „werden dadurch plötzlich zehntausende Unternehmen zu Stromlieferanten, obwohl sie mit dem gewerbsmäßigen Energieverkauf absolut nichts zu tun haben“, so Wansleben. Wegen des bürokratischen Aufwandes müssten einzelne Unternehmen sogar neue Mitarbeiter einstellen: „Das steht aus unserer Sicht in keinem Verhältnis zu dem mit der Datensammlung möglichen Erkenntnisgewinn.“ Die Bundesnetzagentur erklärte auf Nachfrage der „Welt am Sonntag“, mit der Durchsetzung der Meldepflicht noch nicht zu beginnen, da das eigentlich für den 1. Juli 2017 geplante Online-Verfahren zur Registrierung noch nicht einsatzbereit sei. Man rechne für Sommer 2018 mit dem Start des Webportals. (dts)



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