Gefährliche Alligatorschildkröte Lotti im Allgäu kein Einzelfall

Epoch Times12. August 2013

 

In einem See im Ostallgäu soll eine Alligatorschildkröte leben und ein Kind gebissen haben, – man nennt sie Lotti – leider kein Einzelfall, heißt es beim Deutschen Tierschutzbund. Die Schildkröte, die einem Jungen die Achillessehne durchgebissen hat, versteckt sich weiter am Oggenrieder Weiher im Allgäu.

„Was nach Sommerlochthema aussieht, ist leider kein Einzelfall. Das Interesse an exotischen Tieren, auch gefährlichen, wächst und wächst. Dies geht häufig mit fehlender Sachkenntnis einher und damit verbunden vielen Unfällen. Exotische Tiere gehören nicht ins Wohnzimmer“, fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, angesichts der Berichte über eine Alligatorschildkröte in einem See im Ostallgäu.

Außerdem meint er: „Das Mindeste aber sind einheitliche gesetzliche Regelungen zur Haltung und zum Handel. Wie will man es rechtfertigen, dass die Haltung eines Tieres in Sachsen-Anhalt zum Beispiel erlaubt, in Hessen jedoch verboten ist? Und dank Internet und beinah wöchentlich stattfindender Tierbörsen ist es auch kein Problem, solche Tiere zu bekommen.“ Hinzu kommt der illegale Handel, über den Tiere in deutsche Haushalte gelangen.

Jedes Jahr werden zahlreiche Reptilien, so unter anderem auch Geier- und Schnappschildkröten, in Tierheimen abgegeben oder ausgesetzt. Für Schlagzeilen sorgte vor einigen Jahren in Bayern Geierschildkröte Eugen. Eugen tauchte in einem Badeweiher auf und verursachte dort einigen Aufruhr. Geierschildkröten werden bis zu 90 Zentimeter lang und fast 80 Kilogramm schwer. Sie gehören zur Familie der Alligatorschildkröten und gelten als bissig und schnell. Diese Schildkröte beißt zu, wenn sie sich in die Enge gedrängt oder bedroht fühlt – mit Beißgeschwindigkeiten, die mit denen einer Klapperschlange vergleichbar sind.

Gesetzliches Wirrwarr in Deutschland

Die Haltung der Echten Kobra (Naja) ist beispielsweise in Berlin und Hessen verboten. In Bayern und Bremen ist ihre Haltung erlaubnispflichtig, das heißt grundsätzlich zwar verboten, aber ausnahmefähig. In Thüringen ist die Haltung dieser Tiere seit September 2011 erlaubt, aber an bestimmte Auflagen wie zum Beispiel einen Sachkundenachweis geknüpft. Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg haben gar keine Regelungen zur Haltung gefährlicher Tiere. Die Alligatorschildkröten sind ein Sonderfall, die Haltung von Geier- und Schnappschildkröten ist bundesweit seit vielen Jahren gemäß der Bundesartenschutzverordnung verboten. Trotzdem werden die Tiere noch gehalten und gehandelt – entweder aus Altbeständen oder illegal.

Die Schidkröte Lotti kann man nicht einfach als Füllsel im Sommerloch der gelangweilten Medienbranche ansehen, denn ihr Biß war durchaus gefährlich und die Suche nach ihr mit Hilfe von Feuerwehrleuten und freiwilligen Schidkrötenjägern am Oggenrieder Weiher hat noch zu keinem Erfolg geführt. (rls)



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