Klatsche für die DUH: Richter folgen nicht der Diesel-Panikmache – Kein Fahrverbot für Frankfurt

Ein herber Schlag für die Deutsche Umwelthilfe: Vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel sprachen sich die Richter gegen Fahrverbote aus. Eine Enttäuschung hingegen musste die Stadt Ludwigsburg hinnehmen.
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Dieselfahrverbot.Foto: iStock
Epoch Times16. Dezember 2019

Während die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in immer mehr Städten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge einklagen will, ist Frankfurt noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen. Laut eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel ist ein flächendeckendes Durchfahrverbot für Dieselfahrzeuge seit vergangenem Dienstag erstmal vom Tisch.

Laut „Frankfurter Neuer Presse“ drohe zwar ein streckenweises Fahrverbot, aber es seien erheblich weniger Abschnitte betroffen als erwartet. Ursprünglich hatte Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) mit einem Durchfahrverbot für bis zu zwei Dutzend Straßenabschnitten gerechnet. Umso glücklicher zeigte er sich nach der Urteilsverkündung und sagte: „Ich bin sehr zufrieden.“

„Jeder Monat hilft uns“, betonte Oesterling. Denn schon jetzt würde eine Änderung im „Flottenmix“ die Stickoxid-Belastung spürbar verringern.

Laut „Frankfurter Rundschau“ sinken die gemessenen Werte in Frankfurt seit Jahren. Waren es im Jahr 2017 laut Hochrechnungen des Landesamts für Umwelt 116 Straßen, so wären 2018 nur noch 80 betroffen gewesen, an denen erhöhte Stickoxidbelastungen festgestellt worden waren.

Bereits vor einem Jahr wiesen die Kasseler Richter laut „Focus“ die vom DUH-Chef Jürgen Resch behaupteten einhundert Stickstoffdioxid-Toten pro Jahr in Frankfurt zurück. Dazu gäbe es keine überzeugende wissenschaftliche Grundlage, hatten die Richter geurteilt.

Panikmache Abgastote

Und tatsächlich lässt es sich nicht beweisen, dass Menschen aufgrund von Dieselabgasen gestorben sind. Auch  Experten widersprechen einer derartigen These.

„Ist eine Person an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung gestorben, kann dies nicht eindeutig etwa auf eine Belastung mit Stickstoffdioxid zurückgeführt werden“, sagte Professor Joachim Heinrich von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) laut „Bild“.

Auf seriöse Weise könnten keine Nachweise erbracht werden, dass Menschen aufgrund von durch Dieselmotoren verursachten Stickstoffdioxid-Belastungen ums Leben gekommen seien.

Im Gegenteil: Es lasse sich in verschiedenen Studien erkennen, „dass die Stick­oxidbelastung der Luft seit Langem zurückgeht und dass die Menschen immer länger leben. Das ist, was den Statistiken wirklich seriös zu entnehmen ist. Es geht uns so gut, dass uns schon eine geringe Belästigung bedrohlich erscheint. Woran wir leiden, ist das Prinzessin-auf-der-Erbse-Syndrom,“ sagt Wirtschaftsprofessor Walter Krämer gegenüber „Stuttgarter Nachrichten“.

In Frankfurt gilt es nun, bis Ende 2020 die Schadstoffgrenzen von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid je Kubikmeter Luft einzuhalten. Das sind 0,04 Milligramm. Erst wenn diese bis Mitte 2021 nicht gewährleistet werden können, müsse die Stadt umfangreiche Fahrverbote erlassen. Sollten hingegen die Grenzwerte auch ohne Verbote eingehalten werden, würde es keine Sperrungen geben. Diese seien nur als letzte Mittel in Betracht zu ziehen.

Mit ihrer Entscheidung kippten die Richter das Urteil erster Instanz, mit dem der Deutschen Umwelthilfe ursprünglich Recht gegeben worden war. Diese hatte die Errichtung flächendeckender Fahrverbotszonen für Dieselfahrzeuge bis zur Schadstoffklasse Euro 4 bis Februar 2019 und für Euro 5 ab September 2019 gefordert. Das Land hatte dagegen Berufung eingelegt.

Fahrverbote in Ludwigsburg

Eine herbe Enttäuschung hingegen musste die Stadt Ludwigsburg hinnehmen. Im Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied der 10. Senat laut „Stimme“, dass dort bei der Planung zum schnellstmöglichen Erreichen des Grenzwertes zu Unrecht auf Fahrverbote verzichtet worden war. Bei Rechtskraft des Urteils könnte schon bald ein Dieselfahrverbot zum Tragen kommen. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich.

In Ludwigsburg hatte die DUH wegen langjähriger Überschreitung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes geklagt. Im Jahr 2018 lag der Wert am Messpunkt Friedrichstraße bei 51 Mikrogramm. Damit sei die Stadt ihrer Verpflichtung zum „Gesundheitsschutz der Bevölkerung“ nicht nachgekommen, führten die Richter in ihrer Entscheidung an.

Die Messwerte an der Ludwigsburger Friedrichstraße sind umstritten. Laut DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch sind diese an der „einzig verkehrsnahen Messtation Friedrichstraße seit Jahren überschritten“. Nach Erkenntnissen des Verbandes lägen dort erhöhte Werte von bis zu 72 Mikrogramm pro Kubikmeter vor.

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg gab hingegen andere Zahlen an. Ihr zufolge lag die Stickstoffdioxid-Belastung an der Messstelle Friedrichstraße bei 51 Mikrogramm. Kurzzeitig sei in einer engen Straßenschlucht mit hohem Verkehrsaufkommen ein Wert von 56 Mikrogramm gemessen worden.

Luftreinhalteplan in Köln – ein Aprilscherz?

Auch in Köln könnte es schon bald abschnittsweise Dieselfahrverbote geben. Dort erklärte das Oberverwaltungsgericht in Münster den am 1. April 2019 in Kraft getretene Luftreinhalteplan mit Urteil vom 12. September 2019 laut „Autozeitung“ für rechtswidrig. Der Plan umfasste beispielsweise eine Erneuerung der Busflotte und eine neue Ampeltechnik. Diese sollte den Stop-and-Go-Verkehr einschränken. Auch der Nahverkehr sollte attraktiver gestaltet werden.

Nun müsse der Luftreinhalteplan überarbeitet und um Fahrverbote ergänzt werden. Sollten die erhöhten Messwerte an den vier betroffenen Messtationen nicht sinken, drohen Fahrverbote in den Bereichen Clevischer Ring, Justinianstraße, Luxemburger Straße und Neumarkt.

Ausnahmen

Von Dieselfahrverboten sollen Autos der neueren Abgasnorm Euro 6 in Deutschland ausgenommen sein.

So lautet eine Entscheidung des Bundestages aus März 2019 laut „Autozeitung“. Ebenso gilt eine Ausnahmeregelung für nachgerüstete Busse, schwere Fahrzeuge von Müllabfuhr, Feuerwehr und privaten Entsorgern sowie nachgerüstete Handwerker- und Lieferfahrzeuge.

Dasselbe gelte auch für ältere Diesel, die weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen. Fahrverbote sollen in der Regel erst ab einer Belastung von 50 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft als verhältnismäßig gelten.

Eine Überwachung der Fahrverbote soll stichprobenartig mittels mobilen Kontrollgeräten anhand der Nummernschilder erfolgen. Spätestens zwei Wochen nach ihrer erstmaligen Erhebung  sollen diese gelöscht werden. Eine Auswertung der Dateien sei ausschließlich für diesen Zweck zulässig. (sua)

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Die Anhänger der Theorie des „menschengemachten Klimawandels“ behaupten, dass diese Schlussfolgerung durch wissenschaftlichen Konsens erreicht wurde oder bereits wissenschaftlich abgesichert ist – doch dem ist nicht so. Für einige Umweltschützer gelten Menschen, die diese Schlussfolgerung ablehnen, nicht nur als wissenschaftsfeindlich, sondern auch als Anti-Humanisten. Der Physiker Michael Griffin, ein ehemaliger NASA-Administrator, sagte in einem Interview mit National Public Radio (NPR) im Jahr 2007:

Ich habe keinen Zweifel daran, dass die Globalisierung – dass ein Trend zur globalen Erwärmung besteht. Ich bin mir nicht sicher, ob es berechtigt ist zu sagen, dass es ein Problem ist, mit dem wir ringen müssen. Wenn man davon ausgeht, dass es ein Problem ist, geht man davon aus, dass der Zustand des Erdklimas heute das optimale Klima ist, das beste Klima, das wir haben oder jemals hatten, und dass wir Maßnahmen ergreifen müssen, um sicherzustellen, dass es sich nicht ändert.

Vor allem glaube ich nicht, dass es in der Macht der Menschen liegt, dafür zu sorgen, dass sich das Klima nicht ändert, wie die Millionen Jahre Geschichte gezeigt haben, und zweitens möchte ich wohl fragen, welchen Menschen – wo und wann – das Privileg gewährt werden soll, zu entscheiden, dass dieses besondere Klima, das wir heute hier haben, im Moment das beste Klima für alle übrigen Menschen ist. Ich denke, das ist eine ziemlich arrogante Position, die die Leute einnehmen wollen.

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