„Mogelpackung, verkappte Steuer“: FDP kritisiert Pläne für nationalen Emissionshandel

Die Bundesregierung hat ihre Pläne für den nationalen Emissionshandel konkretisiert. Im Referentenentwurf des Umweltministeriums, der der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorlag, wird von einer Teilnahme von etwa 4000 Unternehmen an dem Handelssystem ausgegangen.
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Bis 2025 soll der Preis für eine Tonne CO2 in Deutschland auf 35 Euro steigen, 2026 ist ein Preiskorridor von 35 bis 60 Euro vorgesehen.Foto: iStock
Epoch Times21. Oktober 2019

Der geplante nationale Emissionshandel ist ein zentraler Bestandteil des Klimapakets der Bundesregierung. Vorgesehen ist, dass ein Zertifikat für den Ausstoße von einer Tonne Kohlendioxid (CO2) zum Start im Jahr 2021 zunächst zehn Euro kostet.

Bis 2025 soll der Preis auf 35 Euro steigen, 2026 ist ein Preiskorridor von 35 bis 60 Euro vorgesehen. Innerhalb dieser Spanne soll sich der Preis „grundsätzlich am Markt“ bilden, wie es in dem Referentenentwurf heißt. Demnach wird 2025 festgelegt, „inwieweit Höchst- und Mindestpreise für die Zeit ab 2027 sinnvoll und erforderlich sind“.

An dem geplanten Emissionshandel nehmen „Inverkehrbringer“ von Brennstoffen teil, also zum Beispiel Mineralölfirmen. Sie müssen dem Entwurf zufolge jedes Jahr einen Bericht darüber einreichen, welche Brennstoffe in welchem Umfang sie verkauft haben und welche Emissionen sich daraus rechnerisch ergeben.

In den Jahren 2021 und 2022 gelten die Vorschriften demnach zunächst nur für „das Inverkehrbringen der Hauptbrennstoffe“, womit „Ottokraftstoffe, Diesel, Erdgas, Heizöl“ gemeint sind. Später kommen weitere Brennstoffe hinzu.

Den Plänen zufolge legt die Bundesregierung für jedes Jahr die maximal zulässige Menge an Brennstoffemissionen in Deutschland fest. Sie soll immer weiter sinken. Konkrete Werte werden in dem Referentenentwurf nicht genannt.

Von der FDP kam scharfe Kritik an der Vorlage. Es handele sich um eine „Mogelpackung, eine verkappte Steuer“, sagte FDP-Fraktionsvize Frank Sitta AFP. Da mindestens bis 2025 ein fester CO2-Preis festgelegt werden soll, werde es gar keinen Handel geben. Es fehle an „echten Anreizen“, des Ausstoß von Treibhausgasen wirklich zu verringern, beklagte Sitta.

Er zog zugleich zu Rechtsgrundlagen der Pläne in Zweifel. „Für die großspurige Aussage im Gesetzentwurf, die Änderungen durch dieses Gesetz seien mit dem nationalen Verfassungsrecht vereinbar, fehlen jegliche Belege“, urteilte Sitta. (afp)



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