Tierpathologe: Mehr Schutz für Haustiere

Oftmals leiden Haustiere auf Grund extremer Züchtungen an Beschwerden. Ein Tierarzt fordert zu überprüfen, wie der entsprechende Paragraf im Tierschutzgesetz auszulegen ist.
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Eine junge Whippet (Windhund) Hündin.Foto: iStock
Epoch Times9. März 2019

Viele Haustiere leiden unter Beschwerden, die die Folge extremer Züchtung sind, darunter Hunde und Katzen, aber auch Nager und Tauben. Der geschäftsführende Direktor des Instituts für Tierpathologie an der Freien Universität Berlin, Achim Gruber, fordert darum, die Tiere besser zu schützen.

Zu diesem Zweck müsse das sogenannte „Qualzuchtgutachten“ aktualisiert werden, sagte Gruber der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. „Wir bräuchten dringend ein neues, weil wir inzwischen viel mehr angezüchtete Defekte besser und aktueller darstellen können“, so der Tierpathologe weiter.

Die Qualzucht an Wirbeltieren ist in Deutschland verboten. Gemeint sind Züchtungen, die zu Schmerzen, Krankheiten und nicht artgerechtem Leben der Tiere führen. Wie genau der entsprechende Paragraf im Tierschutzgesetz auszulegen ist, ist in einem Gutachten festgehalten, genannt Qualschutzgutachten. Es wurde 1999 erstellt.

Gruber sieht Handlungsbedarf. In den zwanzig Jahren seit Existenz des Gutachtens habe die Wissenschaft neue Erkenntnisse zum Leiden von Haustieren gewonnen, so der Tierpathologe.

Es geht etwa um Atemprobleme von Hunden mit kurzgezüchteten Schnauzen oder Flugschwierigkeiten von Tauben.

In der Vergangenheit wurde etwa schon die Zucht von Nacktkatzen untersagt, die keine Tasthaare haben. Gruber berichtet, der Züchter habe damals damit argumentiert, dass seine Katzen noch nie Tasthaare gehabt hätten und sie demnach auch nicht vermissten. Aber „Katzen ohne Tasthaare können nicht artgerecht leben“, so der Wissenschaftler weiter. (dts)



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