Tierschutz: Gericht billigt Küken-Schreddern

Das Töten männlicher Eintagsküken aus Legehennenrassen in Brütereien verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz: Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster am Freitag.
Titelbild
Küken neben HühnereiernFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times20. Mai 2016

Das Tierschutzgesetz erlaube das Töten von Tieren, wenn dafür ein vernünftiger Grund im Sinne des Gesetzes vorliege, hieß es zur Begründung. Die Aufzucht der ausgebrüteten männlichen Küken aus einer Legehennenrasse sei für die Brütereien mit einem un­verhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Die Tötung der Küken sei daher Teil der Verfahren zur Versorgung der Bevölkerung mit Eiern und Fleisch. Technische Verfahren, um nur noch Eier mit weiblicher DNA auszubrüten, seien noch nicht praxistauglich. Die Kreise in Nordrhein-Westfalen hatten die seit Jahrzehnten allgemein übliche Praxis des "Küken-Schredderns" auf Weisung des zuständigen nordrhein-westfälischen Ministeriums untersagt. Dagegen hatten mehrere Brütereien geklagt.

(dts Nachrichtenagentur)



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