Burkini ja, Badeshirt nein? Trotz Badebekleidung fliegt 10-Jährige aus dem Freibad

Bikini, Badeshorts oder islamischer Schwimmanzug? Mächtig verhagelt haben Mode und Schwimmbadregeln den Badespaß einer Greizer Familie.
Epoch Times21. Juni 2019

Video Editor: Footage vom Schwimmen

„Es darf wieder geschwommen werden!

Startschuss der diesjährigen Freibadsaison war am 18.05.2019“.

Video Editor: Screenshot von der Webseite

So heißt es auf der Website des Freibads Reichenbach.

Doch die magnetische Anziehungskraft des 1939 eröffneten Freibades ist verpufft – zumindest hat sich der Besuch für Katja Marx aus Greiz erledigt.

Denn der 10-jährigen Tochter wurde das Baden verboten: Sie hatte die falsche Bekleidung an.

Laut „Freie Presse“ holte der Bademeister ihre zehnjährige Tochter nach nur wenigen Minuten Badespaß aus dem Wasser.

Er wies sie darauf hin, dass das Baden in einem T-Shirt nicht gestattet sei.

Denn aus den vor den Umkleiden angebrachten Schildern „ergibt sich eindeutig, dass T-Shirts jeder Art von der erlaubten Badekleidung ausgenommen sind“, so Stadtsprecherin Heike Keßler laut „Freie Presse“.

Dabei trug das Mädchen ein extra für das Baden angeschafftes UV-Badeshirt, das bei einigen Herstellern ausdrücklich als Bademode geführt wird.

Schließlich blieb der Familie nichts Anderes übrig, als ihre Sachen zu packen und sich auf den Weg zu machen.

Die Stadt verwies auf die Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen, wonach T-Shirts und lange Badehosen verboten seien.

Um Diskriminierungen auszuschließen, sei jedoch das Tragen von Burkinis erlaubt.

Zudem solle der „Burkini und vergleichbare Badebekleidung aus nicht saugendem Material“ hergestellt sein.

Und genau dies ist auch bei dem UV-Shirt der 10-Jährigen der Fall.

Selbst Kinder bis zum Alter von drei Jahren dürften diese Art T-Shirts beim Planschen im Reichenbacher Schwimmbad trafen.

Denn das Becken für die Jüngsten ist nicht mit einem Sonnensegel abgedeckt und die empfindliche Haut bedarf eines Schutzes.

Ein Fall aus dem Jahr 2017 in Siegburg zeigt dagegen folgende Situation: Laut „Generalanzeiger Bonn“ wurde dort eine Muslima des Schwimmbeckens verwiesen, weil sie traditionell mit einem Tuch aus leichtem Polyesterstoff bekleidet war.

Die Frau und ihr Partner weigerten sich, das Schwimmbad zu verlassen. Schließlich kam die Polizei und setzte sie vor die Tür.



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