CDU Hessen: Affäre um illegale Parteienfinanzierung möglich

Der hessischen CDU droht eine Affäre um illegale Parteienfinanzierung. Wie ernst die Justiz Fälle illegaler Parteieinfinanzierung nimmt, zeigte sich 2006 am Beispiel der rheinland-pfälzischen CDU.
Epoch Times15. Januar 2019

Der hessischen CDU droht eine Affäre um illegale Parteienfinanzierung mit weitreichenden Folgen.

Laut der „Welt“ hat ein langjähriger CDU-Landtagsabgeordneter eine Mitarbeiterin der Kreisgeschäftsstelle Wiesbaden aus Landtagsmitteln und damit aus Steuergeldern finanziert, obwohl die Bürokraft sich nach der Aussage einer ehemaligen Kollegin „in ihrer Arbeitszeit vollständig den Belangen der Kreisgeschäftsstelle widmen“ konnte.

Dies aber ist streng verboten, weil sich Parteien ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und die sogenannte Wahlkampfkostenerstattung finanzieren dürfen.

Der Schatzmeister der CDU-Wiesbaden, Ralph Schüler, der im Streit mit seinen Vorstandskollegen liegt, hat eine „strafbefreiende Selbstanzeige“ gestellt.

Er habe „fast ein Jahrzehnt falsche Rechenschaftsberichte für den CDU-Kreisverband Wiesbaden“ unterschrieben. Horst Klee, Ehrenvorsitzender des Kreisverbandes und langjähriger Alterspräsident des Landtages, widersprach der Darstellung.

Die Mitarbeiterin habe seine Landtagstermine koordiniert und „allenfalls zu vielleicht 20 Prozent“ Belange der Kreispartei wahrgenommen.

Nach Angaben Schülers hat die Bürokraft hingegen zu „mindestens 95 Prozent“ für die Geschäftsstelle gearbeitet und dafür monatlich 3.200 Euro erhalten.

Sollte die Staatsanwaltschaft, der die Anzeige seit dem 29. Dezember vorliegt, die Vorwürfe bestätigen, wäre eine Veruntreuung im Sinne von Paragraph 266 des Strafgesetzbuches bzw. Paragraph 31 c des Parteiengesetzes gegeben.

Im Fall einer Verurteilung drohen den Beschuldigten Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.

Zudem erwartet den Kreisverband eine Rück- und Strafzahlung in Höhe von 1,1 Millionen Euro.



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