Claudia Roth: Bundestagsmitarbeiter haben wegen AfD Angst

Die AfD hat die Umgangsformen im Bundestag nach Wahrnehmung der Bundestagsvizepräsidenten Claudia Roth (Grüne) und Wolfgang Kubicki (FDP) radikal verändert.
Epoch Times29. Dezember 2018

Die AfD hat die Umgangsformen im Bundestag nach Wahrnehmung der Bundestagsvizepräsidenten Claudia Roth (Grüne) und Wolfgang Kubicki (FDP) radikal verändert.

„Wir erleben eine Entgrenzung von Sprache, einen Angriff auf demokratische Institutionen und den Versuch der Umdeutung der Geschichte“, sagte Roth der „Rheinischen Post“.

Kubicki monierte, dass (Zitat) „ein Drittel der AfD-Fraktion, das überwiegend in den hinteren Reihen sitzt und vorwiegend aus ostdeutschen Bundesländern kommt“, nicht nur (Zitat)„verbal aggressiv“ sei.

Einmal habe es im Bundestag sogar (Zitat) „kurz vor einer kleinen Keilerei“ gestanden, weil Zwischenrufe der AfD-Parlamentarier unerträglich gewesen seien, so Kubicki.

Laut Roth zeigte sich schon in den Landtagen, dass die AfD (Zitat) „im Kern eine antidemokratische, autoritätsfixierte Partei ist, mit heftigen Verstrickungen ins rechtsextreme Spektrum“.

Im Bundestag fühlten sich nun auch manche Mitarbeiter entsprechend unsicher: „Sie haben Angst“, sagte Roth.

Allerdings haben sich in der Geschichte des Bundestags auch Abgeordnete anderer Parteien zu derben Beleidigungen hinreißen lassen.

Die Folgen solcher Ausfälle sind aber überschaubar: Dass der CDU-Politiker Dietmar Kansy 1983 seinen Kontrahenten Otto Schily (damals Grüne) mit NS-Propagandaminister Joseph Goebbels verglich, brachte ihm einen Ordnungsruf ein. Dieselbe Strafe bekam Joschka Fischer (Grüne) für die Beleidigung „christliche Dreckschleuder“, die er dem CSU-Politiker Walter Althammer zugerufen hatte.

In der aktuellen Wahlperiode kassierte unter anderem die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel für ihre Aussage „Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse“ einen Ordnungsruf.

Die Abgeordneten unterliegen der Geschäftsordnung des Bundestages. Danach kann der Bundestagspräsident Ordnungsmaßnahmen gegen die Abgeordneten verhängen, „wenn sie die Ordnung oder die Würde des Bundestages verletzen“.



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