„Ganz ohne Proteste und Diskussionen“: Neue EU-weit gültige Führerscheine gelten nur befristet

Der bisher in Deutschland lebenslang gültige Führerschein wird nach dem Pflichtumtausch in EU-weit gültige Führerscheine nur noch befristet gültig sein. Die Fahrerlaubnis an sich verfällt nicht, lediglich das Dokument.
Epoch Times12. Dezember 2019

Der bisher in Deutschland lebenslang gültige Führerschein wird nach dem Pflichtumtausch in EU-weit gültige Führerscheine nur noch befristet gültig sein.
Die neuen Ausweise werden automatisch auf 15 Jahre befristet, anschließend muss der Führerschein erneut beantragt – und noch einmal bezahlt – werden. Die Fahrerlaubnis an sich verfällt nicht, lediglich das Dokument.

„Aus der heutigen Verwaltungspraxis heraus wissen wir aber, dass jeder neue Antrag in Zukunft an Bedingungen geknüpft sein könnte“, so die „Goldseiten“.
Und weiter: Die Umtauschpflicht wurde „ganz ohne Proteste in der Bevölkerung, Diskussionen in den ’staatstragenden‘ Medien oder namhaften Lobby-Verbänden“ eingeführt.
Betroffen sind alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden und damit 42 Millionen Menschen. Alle müssen den Umtausch persönlich durchführen.
Fahrer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, sollten spätestens 2021 ihre Fahrerlaubnis umgetauscht haben, sonst droht ein Verwarnungsgeld. Derzeit ist der neue Fahrausweis noch nicht Pflicht.



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