Kläger erzielen Teilerfolg mit Klage zu US-Drohneneinsätzen

Mit einer Klage zu US-Drohneneinsätzen im Jemen haben drei jemenitische Kläger vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster einen Teilerfolg erzielt.
Epoch Times19. März 2019

Mit einer Klage zu US-Drohneneinsätzen im Jemen haben drei jemenitische Kläger vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht verurteilte am Dienstag die Bundesrepublik Deutschland dazu, sich durch „geeignete Maßnahmen“ zu vergewissern, ob eine Nutzung der US-Airbase im rheinland-pfälzischen Ramstein durch die USA für Drohneneinsätze im Jemen im Einklang mit dem Völkerrecht stattfindet. (Az. 4 A 1361/15)

Erforderlichenfalls müsse die Bundesrepublik bei den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts hinwirken, urteilten die Richter. Die Forderung der Kläger, die Nutzung der Airbase Ramstein für bewaffnete Drohneneinsätze zu unterbinden, wies das Gericht jedoch ab.

Zur Begründung seines Urteils erklärte das OVG, die Bundesrepublik habe eine Schutzpflicht bezogen auf das Leben der Kläger, die sie bisher nicht ausreichend erfüllt habe. Eine solche Schutzpflicht des Staats bestehe bei Gefahren für das Grundrecht auf Leben auch bei Auslandssachverhalten, sofern ein hinreichend enger Bezug zum deutschen Staat bestehe.

Es bestünden gewichtige, der Bundesrepublik bekannte oder jedenfalls offenkundige tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die USA unter Verwendung technischer Einrichtungen auf der Airbase Ramstein und dort stationierten eigenen Personals bewaffnete Drohneneinsätze in der Heimatregion der Kläger im Jemen vornähmen, die (Zitat) „zumindest teilweise gegen Völkerrecht verstoßen, wodurch die Kläger rechtswidrig in ihrem Recht auf Leben gefährdet werden“.

Unterstützer der klagenden Jemeniten sprachen von einem „wegweisenden Urteil“ des Münsteraner Gerichts. Der Richterspruch sei „ein wichtiger Schritt, um dem völkerrechtswidrigen Drohnenprogramm der USA via Ramstein Einhalt zu gebieten“, erklärte Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human Rights. Die US-Drohnenangriffe verstießen gegen die Menschenrechte.



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