„Publico“-Chefredakteur zu Roth: 40.000 Tote allein im letzten Jahr in Afghanistan – Kann nicht sein

Das Magazin „Publico“ hat Bundestagspräsidentin Claudia Roth die Verbreitung unzutreffender Tatsachenbehauptungen vorgeworfen. Auf der Onlineplattform dokumentiert Chefredakteur Alexander Wendt einen Facebook-Beitrag der Grünen-Politikern, der sich mit Abschiebeflügen ausreisepflichtiger Personen von Deutschland nach Afghanistan befasst.
Epoch Times20. Februar 2019

Das Magazin „Publico“ hat Bundestagspräsidentin Claudia Roth die Verbreitung unzutreffender Tatsachenbehauptungen vorgeworfen. Auf der Onlineplattform dokumentiert Chefredakteur Alexander Wendt einen Facebook-Beitrag der Grünen-Politikern, der sich mit Abschiebeflügen ausreisepflichtiger Personen von Deutschland nach Afghanistan befasst.

Bislang hat es 21 solcher Flüge gegeben, mit dem letzten davon befasste Roth sich in einem Facebook-Beitrag vom Montag (18.2.). Darin schrieb sie:

Erneut soll nach Afghanistan abgeschoben werden. Doch auch der einundzwanzigste Abschiebeflug ändert nichts an den Tatsachen vor Ort: Afghanistan ist nicht sicher, für niemanden, nirgends. Die Sicherheitslage ist katastrophal. […] In Afghanistan wütet einer der gewaltsamsten Konflikte der Welt, mit über 40 000 Toten allein im letzten Jahr.“

Abschiebungen nach Afghanistan seien daher unter keinen Umständen zu verantworten und würden internationales Völkerrecht untergraben.

Die von Roth genannte Zahl von 40 000 Toten im Vorjahr erschien Wendt als verhältnismäßig hoch gegriffen, weshalb er sich dazu entschloss, den Angaben nachzugehen.

Als Quelle nannte Roth erst auf Nachfrage die Organisation Armed Conflict Location & Event Data Project, die für 2018 etwas mehr als 7000 Vorfälle mit Todesopfern für Afghanistan dokumentiert hat, die sowohl militärische Kampfhandlungen als auch Anschläge und Überfälle mit zivilen Opfern umfassen.

Die Quellen sind höchst unterschiedlich und werden nicht hinterfragt. Ob die Organisation eigene Mitarbeiter in Afghanistan beschäftigt, ist unklar.

Die UNO-Assistenzmission in Afghanistan hingegen spricht für die ersten neun Monate des Jahres 2018 von 2798 gewaltsam ums Leben gekommenen und 5252 verletzten Zivilisten.

Wendt wirft vor diesem Hintergrund der Bundestagspräsidentin vor, mit unzutreffenden und völlig übertriebenen Daten zu operieren.

Zudem sei ihre Darstellung, eine Abschiebung Ausreisepflichtiger nach Afghanistan verstoße gegen das Völkerrecht, unkorrekt.

Gemäß dem „Abkommen zur Rechtsstellung von Flüchtlingen“, kann sich ein Flüchtling nicht auf das Recht berufen, nicht in ein Land ausgewiesen zu werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit bedroht wäre, wenn dieser (Zitat) „aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.“

Bereits 2013 habe Roth auf Facebook mit völlig aus der Luft gegriffenen Zahlen über angebliche Todesopfer operiert, ergänzt Wendt. Damals sei es um angeblich 16 000 Tote und 2700 vermisste in Japan auf Grund der „Atom-Katastrophe von Fukushima“. Tatsächlich sind die Genannten jedoch an den Folgen des Tsunamis im Vorfeld des Reaktorunglücks verstorben.

Die Zahl von Strahlentoten infolge der Havarie in Fukushima selbst liege nach wie vor bei null.

 



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