Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger teilweise verfassungswidrig

Die Kürzungen von Hartz-IV-Leistungen bei Pflichtverletzungen sind teilweise verfassungswidrig. Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag. Danach sind Kürzungen bei Verstößen gegen die Auflagen um maximal 30 Prozent möglich.
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